„Japan will von der Schweiz lernen“

Ein hochrangiger Vertreter der japanischen Aufsichtsbehörde NRA hat sich beim Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI in Brugg über die gesetzlichen Vorgaben zum Erhalt der Sicherheit von Kernkraftwerken in der Schweiz informiert. Im Zentrum standen die Periodische Sicherheitsüberprüfung PSÜ und die Nachrüstpflicht.

Toyoshi Fuketa, Commissioner der japanischen NRA (links) und ENSI-Direktor Hans Wanner.
Toyoshi Fuketa, Commissioner der japanischen NRA (links) und ENSI-Direktor Hans Wanner.

„Die Schweizer Standards der PSÜ haben einen sehr guten Ruf auf internationalem Niveau“, sagt Toyoshi Fuketa, Commissioner bei der Nuclear Regulation Authority NRA – die Aufsichtsbehörde für nukleare Sicherheit in Japan. „Eine gute Praxis bei den PSÜ bedeutet eine hohe Qualität in der Aufsichtstätigkeit“, führt er an.

Japan wolle von der Schweiz lernen, wenn es um die ständige Verbesserung der Sicherheit in Kernkraftwerken geht. Denn in der Schweiz ist sowohl die PSÜ als auch die Nachrüstungspflicht für Kernkraftwerke schon lange im Gesetz verankert. Aus diesem Grund führte er Gespräche mit Vertretern des ENSI und besuchte das Kernkraftwerk Beznau, um sich vor Ort ein Bild von der praktischen Umsetzung zu verschaffen.

„Wir sind überzeugt, dass die PSÜ und die Nachrüstpflicht wesentlich zu einer hohen Sicherheit beitragen“, erklärt ENSI-Direktor Hans Wanner. „Aus diesem Grund setzen wir uns international dafür ein, dass dies zu einem Standard wird und erläutern dies gerne.“

Die heutige japanische Aufsichtsbehörde ist 2012 neu geschaffen worden, nachdem die Vorgängerorganisation nach dem Reaktorunfall in Fukushima scharf kritisiert worden war. Ihr wurde vorgeworfen, nicht ausreichend unabhängig zu sein. Mit der neuen Aufsichtsbehörde wurde die Unabhängigkeit gestärkt.