ENSI setzt Richtlinie zur systematischen Sicherheitsbewertung in Kraft

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat eine neue Richtlinie zur Sicherheitsbewertung von Kernanlagen in Kraft gesetzt. Die Richtlinie beschreibt die Anforderungen an die laufende Bewertung des Betriebs von Kernanlagen.

Zusätzlich zu den alle zehn Jahre durchzuführenden Periodischen Sicherheitsüberprüfungen PSÜ müssen die Betreiber von Kernanlagen die Sicherheit ihrer Anlagen auch laufend bewerten. Das ENSI konkretisiert diese Pflicht nun erstmals in einer Richtlinie.

Die Richtlinie ENSI-G08 behandelt die systematischen Sicherheitsbewertungen, welche Massnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheit identifizieren sollen. Zu bewerten sind neben dem Anlagenbetrieb auch technische und organisatorische Änderungen.

In der neuen Richtlinie hat das ENSI festgelegt, welche Feststellungen über den Anlagenbetrieb und welche Änderungen als sicherheitsrelevant gelten. Ferner gibt die Richtlinie vor, wie die Daten zu erfassen und auszuwerten sind. Die Anforderungen berücksichtigen die IAEA-Empfehlungen und die Anforderungen der Western European Nuclear Regulators Association WENRA.

Der Entwurf der Richtlinie war im Jahr 2014 in öffentlicher Anhörung.