Das Zonenkonzept für den Notfallschutz um Kernkraftwerke wird angepasst
Die Radien der Zonen 1 und 2 um die Kernkraftwerke sollen unverändert bleiben. Hingegen sollen bei den Sektoren Vereinfachungen erfolgen. Dies sieht das neue Notfallschutzkonzept vor, das der Bundesrat zur Kenntnis genommen hat. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI hatte im Auftrag des Bundesrates das bestehende Zonenkonzept für den Notfallschutz überprüft. Die Untersuchung war im Rahmen von IDA NOMEX im Nachgang zu Fukushima angestossen worden.
Bei einem Kernkraftwerk-Unfall müssen Notfallschutz-Massnahmen für die Bevölkerung rasch umgesetzt werden. Mit Hilfe des Zonenkonzepts können diese effizient organisiert werden. Das heutige Zonenkonzept unterteilt die Schweiz in drei Zonen.
Das Zonenkonzept muss sehr einfach ausgestaltet sein, um breite Akzeptanz und ebensolches Verständnis zu erreichen. Die Arbeitsgruppe war zum Schluss gekommen, dass eine Vergrösserung der Zone 2 keinen Mehrwert bringt, weil dies die gestaffelte Umsetzung von Massnahmen in den Zonen 1 und 2 erschweren oder gar behindern würde. Sie hat deshalb vorgeschlagen, dass die Zonen 1 und 2 in ihrer geografischen und geometrischen Ausdehnung gleich bleiben.
Sektoren in Zone 2 überlappen sich nicht mehr
Die Arbeitsgruppe empfahl weiter eine Vereinfachung der Sektoreinteilung der Zone 2. Die Sektoren der Zone 2 sollten sich nicht mehr überlappen. Neu soll die Zone 2 aus sechs Sektoren von 60° bestehen.
Die Arbeitsgruppe empfahl weiter, den Begriff „Zone 3“ zu streichen und durch „Planungsgebiete“ zu ersetzen. Als Grundlage für die Planung und Vorbereitung von Massnahmen werden nun im Notfallschutzkonzept auf dem Gebiet der übrigen Schweiz massnahmenspezifische Planungsgebiete definiert. Diese Planungsgebiete dienen nicht der Anordnung von Notfallschutzmassnahmen, sondern der Vorbereitung.
Dieser Übergang zur IAEA-Kompatibilität mit der Einführung von massnahmenbasierten Planungsgebieten wurde bei der Vernehmlassung begrüsst und berücksichtigt die Annahmen im neuen Referenzszenario A4 bei mittlerer Wetterlage.
Neues Zonenkonzept
Die Zone 2 schliesst an die Zone 1 an und umfasst das Gebiet mit einem Radius von 20 Kilometern, in dem bei einem schweren Störfall eine Gefahr für die Bevölkerung entstehen kann, die Schutzmassnahmen erforderlich macht. Sie wird in Gefahrensektoren eingeteilt.
Das übrige Gebiet der Schweiz wird als Planungsgebiet bezeichnet.
Zusammensetzung der Arbeitsgruppe
- Bundesamt für Gesundheit BAG
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS
- Bundesamt für Verkehr BAV (Koordination des Verkehrswesens im Ereignisfall KOVE)
- Bundesamt für Energie BFE
- Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL
- Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz
- Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinpektorat ENSI
- Standortkantone (Aargau, Bern, Solothurn)
- Zone 2-Kantone (Basel-Landschaft, Fribourg/Freiburg, Luzern, Neuchatel, Vaud, Zürich)
- Zone 3-Kantone (vertreten durch Präsident KPABC)
- Regierungspräsidium Freiburg i. Breisgau
- Umweltministerium Baden-Württemberg
- Kernkraftwerke
Das ENSI hat die Zuordnung der Gemeinden zu den einzelnen Sektoren zusammen mit den Kantonen in Angriff genommen.