Weitere Untersuchungen am Reaktordruckbehälter von Beznau 1 notwendig

Kernkraftwerk_Beznau_ENSI (3) Bei Ultraschallmessungen am Reaktordruckbehälter des Kernkraftwerks Beznau 1 hat die Betreiberin bewertungspflichtige Anzeigen festgestellt. Sie hat dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI heute einen entsprechenden Bericht eingereicht. Beznau 1 steht zurzeit wegen der Jahreshauptrevision still. Das ENSI erwartet nun von der Axpo eine Bewertung dieser Befunde. Der Betrieb von Beznau 1 darf erst wieder aufgenommen werden, wenn die Sicherheit des Reaktordruckbehälters nachgewiesen ist.

„Aus sicherheitstechnischer Sicht besteht bei Beznau 1 kein zeitlicher Druck“, erklärt Georg Schwarz, stellvertretender ENSI-Direktor und Leiter des Aufsichtsbereichs Kernkraftwerke, denn das Kernkraftwerk ist derzeit für die Jahresrevision abgeschaltet und der Reaktorkern ist entladen. „Selbstverständlich werden wir Beznau 1 die Freigabe zum Wiederanfahren erst erteilen, wenn wir sicher sind, dass die Befunde keine Beeinträchtigung der Sicherheit darstellen“, betont er weiter.

Dazu erwartet das ENSI nun vom Betreiber, dass die Ultraschallanzeigen weiter untersucht und bewertet werden. Die Abklärungen müssen folgende drei Schritte umfassen:

Untersuchen

Eine detaillierte Auswertung der Ultraschallergebnisse ist die Voraussetzung für die bruchmechanische und sicherheitstechnische Bewertung der Anzeigen. Aus den Messergebnissen sollen möglichst umfassende und abgesicherte Informationen gewonnen werden. Die Ultraschallanzeigen müssen nun insbesondere hinsichtlich Grösse und Lage ausgemessen werden.

Charakterisieren

Im zweiten Untersuchungsschritt geht es deshalb darum, die Art und Ursache der Befunde zu charakterisieren.

Bewerten

Schliesslich muss geprüft werden, wie der Reaktordruckbehälter durch die Befunde geschwächt wird und ob die Anforderungen des Regelwerks noch erfüllt sind.
Nach der Entdeckung von Materialfehlern in den Reaktordruckbehältern der belgischen Kernkraftwerke Doel 3 und Tihange 2 im Jahr 2012 hatte das ENSI im Januar 2013 die Prüfung der Herstellungsdokumente der Schweizer Kernkraftwerke verfügt. Die Dokumente zum Reaktordruckbehälter von Beznau 1 gaben keinen Hinweis auf allfällige Fehler im Material.

Abklärungen nach Doel und Tihange

Im Sommer 2012 waren in den belgischen Kernkraftwerken Doel 3 und Tihange 2 zahlreiche Materialfehler im Grundmaterial der geschmiedeten Reaktordruckbehälter festgestellt worden.

Als Reaktion auf die Materialfehler empfahl die Western European Nuclear Regulators‘ Association WENRA im Sommer 2013, alle geschmiedeten Reaktordruckbehälter in Europa im Rahmen der regulären Schweissnahtprüfungen überprüfen zu lassen. Entsprechend hat das ENSI die Kernkraftwerke Beznau und Gösgen aufgefordert, im Rahmen der nächsten Wiederholungsprüfung der Schweissnähte des Reaktordruckbehälters auch das Grundmaterial zu prüfen.

Das Kernkraftwerk Mühleberg hatte diese Überprüfung bereits im Sommer 2012 nach Vorgaben des ENSI durchgeführt. Dabei wurden keine bewertungspflichtigen Ultraschallanzeigen am Reaktordruckbehälter festgestellt.

Das Kernkraftwerk Gösgen hat die Prüfung im Rahmen der Jahresrevision 2015 durchgeführt und ebenfalls keine relevanten Anzeigen gefunden.

Für den Reaktordruckbehälter des Kernkraftwerks Leibstadt sind die Untersuchungen der Befunde von Doel 3 und Tihange 2 von geringerer Bedeutung. Der Reaktordruckbehälter unterscheidet sich sowohl bezüglich Hersteller als auch bezüglich Herstellungsprozess von den belgischen Reaktoren und ist aus gewalzten Blechen statt aus geschmiedeten Ringen gefertigt.

Beznau 2 wird ebenfalls geprüft

Auch der Zustand des Reaktordruckbehälters im Kernkraftwerk Beznau 2 wird im Rahmen der Jahreshauptrevision 2015 untersucht, welche Mitte August beginnen wird. Die Planung des Revisionsstillstands von Beznau 2 sieht die gleichen Messungen am Reaktordruckbehälter vor wie in Beznau 1.

Zusammen mit dem Bericht über die Ultraschallanzeigen am Druckbehälter des Reaktors Beznau 1 hat die Axpo dem ENSI heute auch eine Begründung eingereicht, mit der aufgezeigt werden soll, dass es nicht notwendig sei, Beznau 2 aus Sicherheitsgründen früher als geplant vom Netz zu nehmen. „Wir werden diesen Nachweis bis in einer Woche prüfen und dazu Stellung nehmen“, erklärt Georg Schwarz. „Sollten begründete Zweifel an der Sicherheit bestehen, werden wir verlangen, dass der Block 2 bereits vor Mitte August abgeschaltet wird.“