ENSI berücksichtigt Gefährdungsmodell 2015 des Schweizerischen Erdbebendienstes SED

Erdbebegefährdungskarte: Maximale Bodenbeschleunigung (PGA), die ein Gebäude auf felsigem Untergrund mit einer Wahrscheinlichkeit von 0.5 % innerhalb von fünfzig Jahren (10'000 Jahre) erfährt.
Erdbebegefährdungskarte: Maximale Bodenbeschleunigung (PGA), die ein Gebäude auf felsigem Untergrund mit einer Wahrscheinlichkeit von 0.5 % innerhalb von fünfzig Jahren (10’000 Jahre) erfährt.

Bis Ende dieses Jahres wird das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI zur Erdbebengefährdungsanalyse der Betreiber der Kernkraftwerke Stellung nehmen und die Gefährdungen festlegen. Dabei wird die Nuklearaufsichtsbehörde auch das neue Erdbebengefährdungsmodell 2015 des Schweizerischen Erdbebendienstes SED berücksichtigen.

„Das neue Erdbebengefährdungsmodell des SED ist für uns sehr wertvoll bei der Beurteilung der Gefährdungsanalysen der KKW-Betreiber“, sagt Ralph Schulz, Leiter des Fachbereichs Sicherheitsanalysen beim ENSI. Das ENSI wird die Erkenntnisse des schweizerischen Kompetenzzentrums für Erdbeben bei der eigenen Arbeit berücksichtigen.

Bis Ende dieses Jahres wird das ENSI zu den Resultaten des PEGASOS-Refinement-Projects PRP  Stellung nehmen. Gleichzeitig mit der Stellungnahme wird das ENSI die Gefährdungsannahmen für jeden einzelnen Kraftwerk-Standort neu festlegen. Diese Gefährdungsannahmen werden als Grundlage für neue Erdbebennachweise dienen.

Unter der Leitung der Dachorganisation der Schweizer Kernkraftwerkbetreiber swissnuclear haben anerkannte internationale Fachexperten aus dem In- und Ausland in einem aufwändigen Prozess die Erdbebengefährdung für die Standorte der Kernkraftwerke in der Schweiz neu analysiert. In diese Analysen war der SED miteingebunden. Neue Erkenntnisse des SED sind deshalb sowohl in sein neues Gefährdungsmodell als auch in PRP eingeflossen. Im Unterschied zu dem gesamtschweizerischen Modell des SED enthält PRP auch spezifisch auf die Standorte der Kernkraftwerke zugeschnittene Analysen.

Die Überprüfung des PRP durch die Aufsichtsbehörde erwies sich als komplexer als erwartet. Aus diesem Grund verzögerte sich die Stellungnahme des ENSI.