Schweiz stellt Vizepräsidenten an der nächsten CNS-Überprüfungskonferenz

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Eine grosse Mehrheit der Vertragsstaaten der Convention on Nuclear Safety CNS hat in Wien den stellvertretenden ENSI-Direktor Georg Schwarz zum Vize-Präsidenten der 7. Überprüfungskonferenz des Übereinkommens gewählt. Diese findet im Frühling 2017 in Wien statt. Damit kann die Schweiz noch stärker an der Verbesserung der CNS-Überprüfung mitwirken.

Die Schweiz wurde gemeinsam mit Kanada und Ghana ins Präsidium der 7. Überprüfungskonferenz der CNS gewählt. In dieser Funktion wird die Schweiz den Vorsitz der sogenannten „Open Ended Working Group“ übernehmen. In dieser werden Vorschläge diskutiert, die zur weiteren Verbesserung und Anpassung des CNS-Überprüfungsprozesses dienen können.

„Für uns ist diese Wahl ein Erfolg, weil es unser kontinuierliches Engagement innerhalb des Überprüfungsprozesses der CNS widerspiegelt und bekräftigt“, sagt ENSI-Direktor Hans Wanner. „Wir werden uns dafür einsetzen, dass der Überprüfungsprozess im Jahr 2017 streng und detailliert durchgeführt wird und dass vor allem die Prinzipien, die in der Wiener Erklärung enthalten sind, national implementiert und im Überprüfungsprozess angewendet werden“, erklärt Hans Wanner weiter.

Wiener Erklärung

An einer diplomatischen Konferenz im Februar 2015 in Wien haben sich die Teilnehmerländer auf Sicherheitsprinzipien geeinigt, die aus dem ursprünglichen Schweizer Vorschlag zur Abänderung der Convention on Nuclear Safety CNS hervorgingen.

Die Prinzipien beinhalten im Wesentlichen die folgenden Elemente:

  1. Neue Kernkraftwerke sollen nach den neuesten Sicherheitsstandards und Technologien ausgelegt und gebaut werden mit dem Ziel, Unfälle zu vermeiden. Falls es trotzdem zu einem Unfall kommt, sind dessen Auswirkungen zu lindern und frühe sowie grosse Freisetzungen von radioaktivem Material zu verhindern.
  2. Die Sicherheit der bestehenden kerntechnischen Anlagen soll systematisch und regelmässig neu bewertet werden. Diese Bewertung dient als Bezugsgrösse für die zeitgerechte Umsetzung von vernünftigerweise durchführbaren Sicherheitsverbesserungen.
Die nächste reguläre Überprüfungskonferenz der CNS wird im Frühling 2017 stattfinden. Der 7. Länderbericht der Schweiz wird im Sommer 2016 bei der IAEA eingereicht werden müssen. Das Übereinkommen verpflichtet die Mitgliedsländer, alle drei Jahre einen Länderbericht zum Stand der Umsetzung der Forderungen aus der CNS einzureichen und an den internationalen Überprüfungskonferenzen in Wien teilzunehmen.