ENSI bekräftigt mit Verfügung Massnahmen für Restlaufzeit des Kernkraftwerks Mühleberg

Für einen Weiterbetrieb bis Ende des Jahres 2019 muss das Kernkraftwerk Mühleberg fünf Forderungen erfüllen. Diese hat das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI in einer Verfügung festgehalten. Darin ist auch die Stellungnahme der Kommission für Nukleare Sicherheit KNS berücksichtigt.

MühlebergObwohl das KKM Ende 2019 seinen Betrieb einstellen wird, ist die BKW verpflichtet, weiter in die Sicherheit ihrer Anlage zu investieren. Im Rahmen dieser Verpflichtung hat das ENSI jetzt eine Verfügung erlassen, die vier Forderungen aus der Stellungnahme vom Januar 2015 bekräftigt und eine neue Forderung enthält. „Damit wird sichergestellt, dass das Kernkraftwerk Mühleberg bis Ende 2019 weiterhin über einen guten Sicherheitsstandard verfügt“, sagt Georg Schwarz, stellvertretender ENSI-Direktor und Leiter des Aufsichtsbereichs Kernkraftwerke.

Die übrigen Forderungen aus der Stellungnahme vom Januar 2015 und der Verfügung vom November 2013 wurden inzwischen erfüllt. Einzig die Forderung 1 aus der Verfügung vom 14. November 2013 wird in einem separaten Geschäft behandelt. Diese betrifft den Nachbetrieb nach der Ausserbetriebnahme.

Grenzwerte für den Kernmantel

Zwei Forderungen betreffen den Kernmantel. Dieser muss in jeder Jahresrevision überprüft werden. Für die Risse gelten weiterhin die Grenzwerte, die das ENSI im Januar 2015 festgelegt hat. Das ENSI konnte aufgrund der beschränkten Restlaufzeit akzeptieren, dass die BKW auf die Stabilisierungsmassnahmen verzichtet, die das ENSI ursprünglich für einen unbefristeten Langzeitbetrieb gefordert hatte, und stattdessen das Prüfprogramm des Kernmantels ausdehnt.

Zwei weitere Forderungen betreffen die geplante Brennelementbecken-Notfallkühlung und die Notnachspeisung des Reaktordruckbehälters.

Beherrschung von Speisewasserleitungsbrüchen im Reaktorgebäude

Gemäss einer Forderung vom November 2013 musste das Kernkraftwerk Mühleberg untersuchen, wie sich Leckagen in einem speziellen Abschnitt der Speisewasserleitung auswirken. Gestützt auf den Ergebnissen dieser Überprüfung verlangt das ENSI nun, dass die Logik (Steuersystem) zur Beherrschung von Speisewasserleitungsbrüchen im Reaktorgebäude erweitert wird. Damit sollen die Folgen eines allfälligen Bruchs minimiert werden.

Keine Einwände der KNS

Das ENSI hat die Stellungnahme vom Januar 2015 der KNS unterbreitet. Insgesamt hat die KNS keinen Einwand gegen den Weiterbetrieb des Kernkraftwerks Mühleberg bis Ende 2019, sofern die Forderungen des ENSI zeitgerecht erfüllt und die Empfehlungen der KNS zum KKM beachtet werden. Gesamthaft formulierte die KNS einen Hinweis und acht Empfehlungen.

Chronologie zur Restlaufzeit und endgültigen Ausserbetriebnahme des KKM

Datum Ereignis
29. Oktober 2013 Der BKW-Verwaltungsrat beschliesst, das KKM nur bis Ende 2019 weiter betreiben zu wollen.
14. November 2013 Das ENSI erlässt eine Verfügung zur Restlaufzeit des KKM. Darin werden insbesondere weitere Unterlagen sowie eingegebenenfalls alternatives Nachrüstungskonzept angefordert.
Ende Juni 2014 Die BKW reicht das Nachrüstungskonzept für die Restlaufzeit des KKM bis 2019 fristgerecht ein.
27. Januar 2015 Das ENSI genehmigt die von der BKW vorgeschlagenen Massnahmen für die Restlaufzeit des KKM mit Auflagen (vgl. ENSI 11/1999)
3. Dezember 2015 Das ENSI erlässt eine abschliessende Verfügung zur Restlaufzeit des KKM. Basis der Verfügung ist die Prüfung des Nachrüstungskonzeptes des KKM für die Restlaufzeit mit Umsetzungsstand Ende Oktober 2015 und eine Stellungnahme der KNS.