ENSI erteilt Beznau 2 Freigabe zum Wiederanfahren

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Das Kernkraftwerk Beznau 2 darf wieder in Betrieb genommen werden. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat nach der diesjährigen Jahresrevision am Mitwoch die Freigabe zum Wiederanfahren erteilt. Die Axpo konnte nachweisen, dass der Reaktordruckbehälter die Sicherheitsanforderungen erfüllt.

Die Betreiberin des Kernkraftwerks Beznau 2 hatte bei der Prüfung in den wichtigsten drei Schmiederingen des Reaktordruckbehälters insgesamt 77 Anzeigen festgestellt.

Davon befinden sich 34 Einzelanzeigen im Schmiedering C, der den grössten Belastungen ausgesetzt ist.

Die Auswertung der Ultraschalluntersuchung durch die Prüffirma, die von der Betreiberin beauftragt worden war, zeigte, dass die Anzeigen vereinzelt auftreten und neben meist kleinen, punktförmigen Anzeigen ohne erkennbare Ausdehnung auch etwas grössere Einzelanzeigen umfassen.

Gemäss den geltenden Akzeptanzkriterien der American Society Of Mechanical Engineers ASME sind alle gefundenen Anzeigen im Grundmaterial von Beznau 2 zulässig.

Der vom ENSI beauftragte Schweizerische Verein für technische Inspektionen SVTI hat die Prüfergebnisse kontrolliert und die Bewertung der Prüffirma bestätigt. Das ENSI hat eigene bruchmechanische Bewertungen durchgeführt, die ebenfalls bestätigen konnten, dass die Anzeigen auch unter konservativen Annahmen zulässig sind.

„Entsprechend können wir bestätigen, dass der Reaktordruckbehälter die Sicherheitsanforderungen erfüllt“, betont Georg Schwarz, stellvertretender ENSI-Direktor und Leiter des Aufsichtsbereichs Kernkraftwerke.

Abklärungen nach Doel und Tihange gefordert

Im Sommer 2012 waren in den belgischen Kernkraftwerken Doel 3 und Tihange 2 zahlreiche Materialfehler im Grundmaterial der geschmiedeten Reaktordruckbehälter festgestellt worden.

Als Reaktion auf die Materialfehler empfahl die Western European Nuclear Regulators‘ Association WENRA im Sommer 2013, alle geschmiedeten Reaktordruckbehälter in Europa im Rahmen der regulären Schweissnahtprüfungen überprüfen zu lassen. Entsprechend hat das ENSI die Kernkraftwerke Beznau und Gösgen aufgefordert, im Rahmen der nächsten Wiederholungsprüfung der Schweissnähte des Reaktordruckbehälters auch das Grundmaterial zu prüfen.

Im Kernkraftwerk Beznau 1 hat die Betreiberin bewertungspflichtige Anzeigen festgestellt. Das ENSI erwartet nun von der Axpo eine Bewertung dieser Befunde. Der Betrieb von Beznau 1 darf erst wieder aufgenommen werden, wenn die Sicherheit des Reaktordruckbehälters nachgewiesen ist.

Das Kernkraftwerk Mühleberg hatte diese Überprüfung bereits im Sommer 2012 nach Vorgaben des ENSI durchgeführt. Dabei wurden keine bewertungspflichtigen Ultraschallanzeigen am Reaktordruckbehälter festgestellt.

Das Kernkraftwerk Gösgen hat die Prüfung im Rahmen der Jahresrevision 2015 durchgeführt und ebenfalls keine relevanten Anzeigen gefunden.

Für den Reaktordruckbehälter des Kernkraftwerks Leibstadt sind die Untersuchungen der Befunde von Doel 3 und Tihange 2 von geringerer Bedeutung. Der Reaktordruckbehälter unterscheidet sich sowohl bezüglich Hersteller als auch bezüglich Herstellungsprozess von den belgischen Reaktoren und ist aus gewalzten Blechen statt aus geschmiedeten Ringen gefertigt.

Grossprojekte abgeschlossen

Neben dem jährlichen Brennelementwechsel sowie diversen Instandhaltungsarbeiten hat die Kraftwerksbetreiberin bei der Jahresrevision insbesondere auch den Deckel des Reaktordruckbehälters ausgetauscht und das System AUTANOVE für die Notstromversorgung angeschlossen.

Der Austausch des Deckels des Reaktordruckbehälters konnte in Beznau 2 nach Plan durchgeführt werden. Das ENSI war von Anfang an involviert und überwachte jeden Schritt der Arbeiten. Zudem hat das ENSI Messungen auf der Insel Beznau und in der Umgebung durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Bevölkerung keiner erhöhten Strahlenbelastung ausgesetzt war.

Block 2 des Kernkraftwerks Beznau war Mitte August zur jährlichen Revision abgestellt worden.