ENSI stuft Vorkommnis vom Juli 2015 im Kernkraftwerk Gösgen bei INES 1 ein
Am 13. Juli 2015 ist es im Kernkraftwerk Gösgen zu einer Reaktorschnellabschaltung gekommen. Die Anlage verhielt sich auslegungsgemäss und war stets in einem sicheren Zustand. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI ortet jedoch Verbesserungspotenzial in der Qualitätssicherung sowie im mehrfachen Auftreten von menschlichen Fehlern und ordnet deshalb das Vorkommnis der Stufe 1 auf der internationalen Ereignisskala INES zu.
Das ENSI hat den eingereichten Vorkommnisbericht des Kernkraftwerks Gösgen analysiert und ist zum Schluss gekommen, dass die Auslösung der Reaktorschnellabschaltung vollumfänglich der Auslegung entsprach. Alle Reaktorschutzaktionen wurden erfolgreich ausgelöst.
Die Anlage reagierte auslegungsgemäss und die Sicherheit von Mensch und Umwelt war gewährleistet. Aus rein technischer Sicht würde dies zu einer Grundeinstufung zur Stufe 0 (Ereignis ohne oder mit geringer sicherheitstechnischer Bedeutung) auf der internationalen Ereignisskala INES führen.
Die Gründe für die Höherstufung auf INES 1 (Anomalie) liegen einerseits in den Mängeln der Qualitätssicherung. Erforderliche Hilfsmittel, wie Dokumentationen, wurden nicht verwendet. Zudem wurde das Vier-Augen-Prinzip verletzt.
Andererseits traten in diesem Vorkommnis mehrfach menschliche Fehler auf. Das Vorkommnis vom Juli 2015 weist gewisse Parallelen im Bereich der menschlichen und organisatorischen Faktoren zu früheren Vorkommnissen auf.
Das ENSI fordert deshalb vom Kernkraftwerk Gösgen zu den Abläufen vom 13. Juli 2015 eine vertiefende, abteilungsübergreifende Analyse der menschlichen und organisatorischen Faktoren. In einem weiteren Bericht muss das Kernkraftwerk Gösgen Vorkommnisse mindestens der letzten drei Jahre auf die menschlichen und organisatorischen Aspekte hin analysieren und die daraus abgeleiteten Massnahmen darlegen.