Rückblick auf 2015: ENSI beurteilt den Betrieb der Schweizer Kernanlagen als sicher

Leibstadt

Die Kernanlagen in der Schweiz sind im Jahr 2015 sicher betrieben worden. Der Schutz der Bevölkerung und des Personals vor radioaktiver Strahlung dieser Anlagen war gegeben. Dieses erste Fazit zieht das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI in einem Rückblick auf das vergangene Aufsichtsjahr.

„Eine erste Bilanz zeigt, dass sich 2015 kein Vorkommnis ereignet hat, das die Sicherheit von Mensch und Umwelt gefährdet hat“, fasst ENSI-Direktor Hans Wanner zusammen. „Alle Anlagen haben die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.“ Der Betrieb der Kernkraftwerke war im Jahr 2015 jedoch geprägt durch die langen Stillstände wegen den Jahresrevisionen mit umfangreichen Nachrüstungen und Prüfarbeiten in den beiden Blöcken des Kernkraftwerks Beznau. „Dies bedingte auch für das ENSI einen grösseren Umfang an Inspektionen, Überprüfungen und Beurteilungen“, sagt Hans Wanner weiter.

Die Zahl der meldepflichtigen Vorkommnisse, die für die nukleare Sicherheit relevant sind, liegt im Bereich der Vorjahre. Die bisher vorliegende provisorische Übersicht ergibt 37 Vorkommnisse:

Vier Reaktorschnellabschaltungen

Bei vier der Vorkommnisse handelte es sich um Reaktorschnellabschaltungen im Leistungsbetrieb der Kernkraftwerke. Im KKW Mühleberg erfolgten am 6. Juli und am 2. September 2015 je eine Schnellabschaltung. Im KKW Leibstadt kam es am 21. Januar und im KKW Gösgen am 13. Juli 2015 je zu einer Schnellabschaltung. Die Anlagen verhielten sich jeweils auslegungsgemäss.

34 Vorkommnisse wurden der Stufe 0 (Ereignis ohne oder mit geringer sicherheitstechnischer Bedeutung) auf der internationalen Ereignisskala INES zugeordnet, 2 der Stufe 1 (Anomalie). Betroffen sind die Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt:

  • Beim KKW Gösgen ortete das ENSI im Zusammenhang mit einer Reaktorschnellabschaltung Verbesserungspotenzial in der Qualitätssicherung sowie im Bereich Mensch und Organisation.
  • Beim KKW Leibstadt stufte das ENSI zwei für sich betrachtet nicht meldepflichtige Ausfälle von Grundwasserpumpen im Jahr 2014 in deren Kombination als Vorkommnis der INES-Stufe 1 ein. Beide Pumpenausfälle hatten eine gemeinsame Ursache.

Ein Vorkommnis, die Befunde im Reaktordruckbehälter des KKW Beznau 1, lässt sich noch nicht einstufen.

Das ENSI wird in seinem jährlichen Aufsichtsbericht Mitte 2016 detailliert über die meldepflichtigen Vorkommnisse und Befunde in den Kernanlagen berichten.

Schutz von Bevölkerung und Personal vor Strahlung gewährleistet

„Die Abgaben radioaktiver Stoffe an die Umwelt via Abwasser und Abluft aus den Schweizer Kernanlagen lagen im Jahr 2015 – wie schon in den Vorjahren – deutlich unter den Grenzwerten“, betont Georges Piller, Leiter des Fachbereichs Strahlenschutz. Es wurden im Berichtsjahr keine unerlaubten Abgaben radioaktiver Stoffe aus den Anlagen registriert.

Mit seinem Messnetz MADUK kontrolliert das ENSI rund um die Uhr die Radioaktivität in der Umgebung der Kernkraftwerke in der Schweiz. Wenn in der Umgebung erhöhte Strahlenwerte auftreten sollten, würden solche vom Messnetz sofort erkannt und automatisch eine Meldung an die Zentrale des ENSI übermittelt.