Sirenentest 2016: Alarm warnt auch bei KKW-Störfall
Am Mittwoch, 3. Februar 2016 findet in der ganzen Schweiz der jährliche Sirenentest statt. Der allgemeine Alarm würde auch bei einem schweren Störfall in einem Kernkraftwerk ertönen, wenn Gefahr für die Bevölkerung bestünde. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI arbeitet in einem solchen Fall eng mit der Nationalen Alarmzentrale NAZ zusammen und berechnet die Ausbreitung der radioaktiven Stoffe.
Die Medienmitteilung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz im Wortlaut:
Sirenen können Leben retten. Vorausgesetzt, sie funktionieren richtig und die Bevölkerung weiss, was zu tun ist. Am Mittwoch, 3. Februar 2016 findet deshalb in der ganzen Schweiz der jährliche Sirenentest statt. Erstmals findet der Sirenentest vollständig auf dem neuen Alarmierungssystem POLYALERT statt.
Katastrophen können sich jederzeit und ohne Vorwarnung ereignen – auch in der Schweiz. Im Ereignisfall ist es entscheidend, dass die zuständigen Behörden, die Führungs- und Einsatzorganisationen des Bevölkerungsschutzes und auch die betroffene Bevölkerung möglichst rasch und richtig handeln. Dazu müssen die relevanten Informationen verfügbar sein. Im Ergebnis können damit Schäden verhindert oder begrenzt werden.
Zu diesem Zweck verfügt die Schweiz über ein dichtes Netz von rund 5‘000 stationären sowie rund 2‘800 mobilen Sirenen, mit denen die Alarmierung der Bevölkerung sichergestellt ist. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS sorgt in Zusammenarbeit mit den Kantonen, Gemeinden und Stauanlagenbetreibern dafür, dass die Alarmierungssysteme auf dem neusten technischen Stand sind und jederzeit betriebsbereit gehalten werden.
Sirenentest: Allgemeiner Alarm und Wasseralarm
Am 3. Februar 2016 wird deshalb in der ganzen Schweiz die Funktionsbereitschaft der Sirenen getestet. Dabei werden die Sirenen des Allgemeinen Alarms und des Wasseralarms getestet. Es sind keine Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Ausgelöst wird um 13.30 Uhr das Zeichen Allgemeiner Alarm: ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn nötig darf der Sirenentest bis 14 Uhr weitergeführt werden. Ab 14.15 Uhr bis spätestens 15 Uhr wird in den Nahzonen unterhalb von Stauanlagen das Zeichen Wasseralarm getestet. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden.
POLYALERT: Neues System zur Sirenensteuerung erfolgreich eingeführt
Gemeinsam mit den Kantonen und weiteren Partnern hat das BABS in den vergangenen Jahren unter dem Begriff POLYALERT ein neues System für die Sirenenfernsteuerung der Sirenen entwickelt und eingeführt. Genau wie geplant konnten bis Ende 2015 die letzten Sirenen auf POLYALERT migriert werden. Damit sind erstmals sämtliche rund 5‘000 stationären Sirenen in der Schweiz an einem einheitlichen Steuerungssystem angeschlossen. Gleichzeitig sind ältere und fehleranfällige Sirenen durch neue Sirenen ersetzt worden. Damit bleibt die Alarmierung der Bevölkerung langfristig für die gesamte Schweiz gewährleistet.
Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?
Wenn der Allgemeine Alarm ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Der Wasseralarm bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen. Mit Merkblättern wird die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten bereits vorgängig über den Wasseralarm allgemein und besonders über die vor Ort gegebenen Fluchtmöglichkeiten informiert.
Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden sich auf der Website des Bundesamts für Bevölkerungsschutz BABS sowie im Teletext der SRG-Sender, Seite 680.