Artikelserie Tschernobyl: Verbesserung der gestaffelten Vorsorge
Der Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl hat zu einer Beschleunigung der Bemühungen der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen HSK im Zusammenhang mit schweren Unfällen in der Schweiz geführt. Die Massnahmen gegen schwere Unfälle führten zu einer Verbesserung der gestaffelten Sicherheitsvorsorge. Die meisten standen als Folge des Unfalls im Kernkraftwerk Three Mile Island schon vor April 1986 in Abklärung.
Seit der Katastrophe in Tschernobyl müssen Schweizer Kernkraftwerke ihren Sicherheitsbericht periodisch aufarbeiten. Die Vorgängerorganisation des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI, die HSK, war zudem bestrebt, internationale Überprüfungen zu institutionalisieren.
Roland Naegelin, ehemaliger Leiter der HSK, schrieb in seinem Buch zur nuklearen Aufsicht in der Schweiz: „Internationale Überprüfungen der Operational Safety Review Teams OSART wurden von den Betreibern nach wie vor abgelehnt. Die HSK wollte aber nicht darauf verzichten.“
Verbesserung der gestaffelten Sicherheitsvorsorge
Der Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl beschleunigte die Verbesserung der Sicherheitsvorsorge. Diese wurde bereits nach dem Unfall im Kernkraftwerk Three Mile Island in die Wege geleitet. Die damals verlangte Nachrüstung von autarken Notstandsystemen zur Beherrschung von naturbedingten Einwirkungen sowie von zivilisatorischen Einwirkungen wurde in den 90er-Jahren umgesetzt.
Videointerview zu den Lehren aus Tschernobyl für die Schweiz
Roland Naegelin ist ehemaliger Direktor der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen. Er hat den Unfall von Tschernobyl als Leiter der Aufsichtsbehörde erlebt. Er erläutert in diesem Video, welche Lehren aus dem Tschernobyl-Unfall gezogen wurden.
Als Folge von Tschernobyl entwickelte die HSK einen Massnahmenkatalog gegen schwere Unfälle, der unter anderem Massnahmen zur Verhinderung von Kernbeschädigungen und Massnahmen zur Linderung der Folgen von massiven Kernschäden umfasste.
Die Schweizer Kernkraftwerke waren von der HSK angehalten, Massnahmen im Rahmen der Auslegung vorzunehmen, zum Beispiel die Überprüfung der Störfallliste betreffend Reaktivitätsstörungen. Der Schutz des Reaktordruckbehälters gegen Thermoschock war auch ein Bestandteil der Überprüfung. Der Schutz des Containments, die Überbrückung von Sicherheitssystemen sowie die Brandgefahr mussten überprüft werden.
Weitere Massnahmen betrafen die auslegungsüberschreitenden Störfälle, beispielsweise die Verbesserung des Unfall-Managements. Störfallanweisungen sollten nun symptomorientiert verfasst werden. Das Personal musste bezüglich schweren Unfällen speziell ausgebildet werden.
Die HSK schrieb damals in seiner Aktennotiz „Massnahmen gegen schwere Unfälle in schweizerischen Kernkraftwerken“: „Ein Ausbildungsschwerpunkt für die Pikettingenieure und das Schichtpersonal soll auf Störfälle gelegt werden, so dass das Reaktorbetriebspersonal in solchen Situationen technisch und psychisch nicht überfordert ist.“
Im Bereich der Linderung von Kernschäden mussten die Kernkraftwerke Massnahmen zur Beherrschung grosser Mengen von Wasserstoff, zur gefilterten Druckentlastung des Containments, zur Dampfkondensation im Containment sowie zum Fluten eines geschmolzenen Reaktorkerns erarbeiten. Ähnliche Nachrüstungen wurden in weiten Teilen Europas erst nach Fukushima verlangt.
Videointerview zum Vergleich der Tschernobyl-Anlage mit den Schweizer Werken
Roland Naegelin ist ehemaliger Direktor der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen. Er hat den Unfall von Tschernobyl als Leiter der Aufsichtsbehörde erlebt. Er vergleicht in diesem Video die Anlage in Tschernobyl mit den Schweizer Kernkraftwerken.
Das ist der achte von sechzehn Teilen zur Geschichte des Unfalls Tschernobyl.