ENSI aktualisiert Regelwerk zur Aufsicht über Kernanlagen

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI zieht drei Richtlinien zu Bau und Nachrüstung von Kernanlagen zurück und passt die Richtlinie ENSI-A04 „Gesuchsunterlagen für freigabepflichtige Änderungen“ an. Diese Aktualisierung der ENSI-Richtlinien dient der Beseitigung von Doppelspurigkeiten mit der neuen Kernenergiegesetzgebung.

richtlinien_schweizer_KernanlagenDie Richtlinien HSK-R-04 „Aufsichtsverfahren beim Bau von Kernkraftwerken, Projektierung von Bauwerken“, HSK-R-30 „Aufsichtsverfahren beim Bau und Betrieb von Kernanlagen“ und HSK-R-31 „Aufsichtsverfahren beim Bau und dem Nachrüsten von Kernkraftwerken, IE klassierte elektrische Ausrüstungen“ wurden noch unter dem ehemaligen Atomgesetz verfasst. Deren Inhalte sind heute durch das Kernenergiegesetz, die Kernenergieverordnung und anderer ENSI-Richtlinien abgedeckt.

Aus diesem Grund hat das ENSI entschieden, diese drei Richtlinien auf den 1. Mai 2016 zurückzuziehen. In diesem Zusammenhang wurde die Richtlinie ENSI-A04 „Gesuchsunterlagen für freigabepflichtige Änderungen“ auf diesen Zeitpunkt angepasst.

Primat bei den elektronischen Fassungen

Seit dem 1. Januar 2016 ist in der systematischen Rechtssammlung des Bundes die elektronische und nicht mehr die gedruckte Fassung einer amtlichen Veröffentlichung rechtsverbindlich (Primatwechsel).

Das ENSI hat deshalb beschlossen, bei seinen Richtlinien diesen Primatwechsel auch zu vollziehen. Zusätzlich verzichtet das ENSI ab sofort auf den Druck seiner Richtlinien.

Für den Fall, dass Unterschiede zwischen der elektronischen und einer noch vorhandenen gedruckten Ausgabe bestehen, geht die elektronische der gedruckten Ausgabe vor.