Schweiz hat Länderbericht zur Convention on Nuclear Safety bei der IAEA eingereicht

Die Schweiz hat ihren 7. Länderbericht zur Convention on Nuclear Safety CNS bei der Internationalen Atomenergieagentur IAEA in Wien eingereicht. Aus dem Bericht geht unter anderem hervor, wie und wieweit die Prinzipien aus der Wiener Erklärung zur nuklearen Sicherheit umgesetzt wurden.

CNS_2016Die Schweiz gehört zu einem der rund 80 Unterzeichnerstaaten des internationalen Übereinkommens zur nuklearen Sicherheit (Convention on Nuclear Safety CNS) der internationalen Atomenergiebehörde IAEA.

Das Übereinkommen gibt international verbindliche Sicherheitsstandards vor. Die Unterzeichnerstaaten haben sich verpflichtet, alle drei Jahre einen spezifischen Länderbericht zum Stand der Umsetzung des Übereinkommens an die IAEA einzureichen.

Die Schweiz hatte die Konvention am 31. Oktober 1995 unterzeichnet, am 12. September 1996 ratifiziert und am 11. Dezember 1996 in Kraft gesetzt. Somit gehört die Schweiz zu den Gründerstaaten dieses Übereinkommens.

Seit der ersten Durchführung der CNS-Konferenzen im Jahr 1999 nimmt sie an den alle drei Jahre stattfindenden Überprüfungskonferenzen in Wien teil. Für die Schweiz ist es in diesem Jahr der siebte Länderbericht. Darin muss die Schweiz – wie auch die übrigen Unterzeichnerstaaten – insbesondere zu folgenden Hauptthemen Auskunft geben:

Erweiterte Berichterstattung

Im Rahmen ihrer Länderberichte haben die Staaten erstmals auch über die Umsetzung der internationalen Vereinbarung „Vienna Declaration on Nuclear Safety“ aus der Diplomatischen Konferenz zur CNS vom Februar 2015 in Wien zu berichten. Die dort vereinbarten Vorgaben wurden anschliessend neu in den Überprüfungsprozess der CNS aufgenommen.

Die Diplomatische Konferenz fand auf Initiative der Schweiz statt, die an der sechsten Überprüfungskonferenz im April 2014 den Antrag gestellt hatte, den Konventionstext zu überarbeiten. Ziel des Schweizer Antrags war, im Nachgang zum Unfall in Fukushima von 2011 das Abkommen hinsichtlich der Anforderungen an die Auslegung und den Bau von Kernkraftwerken zu stärken.

Die diesjährigen Länderberichte müssen somit auch Auskunft geben über die Umsetzung dieser Vorgaben. Diese beinhalten im Wesentlichen folgende Elemente: Neue Kernkraftwerke sollen nach den neuesten Sicherheitsstandards und Technologien ausgelegt und gebaut werden.

Ziel ist es, Unfälle zu vermeiden. Falls es trotzdem dazu kommen sollte, sind die Auswirkungen zu lindern und frühe sowie grosse Freisetzungen von radioaktiven Stoffen zu verhindern. Die Sicherheit der bestehenden Kernkraftwerke soll periodisch und systematisch überprüft und bewertet werden. Vernünftigerweise durchführbare Verbesserungen der Sicherheit sollen zeitgerecht umgesetzt werden.

Siebte Konferenz im März 2017

Nach der Einreichung der Länderberichte der Unterzeichnerstaaten besteht für diese Staaten die Möglichkeit, zu den andern eingereichten Berichten Fragen zu stellen. Diese müssen von den Verfassern der Berichte in den Folgemonaten beantwortet werden. Vom 27. März bis 7. April 2017 findet in Wien die Überprüfungskonferenz zu den Länderberichten statt. An dieser Konferenz hat der stellvertretende ENSI-Direktor Georg Schwarz die Rolle als Vize-Präsident inne.

Mit der Einreichung ihres siebten Länderberichtes erfüllt die Schweiz die Forderung aus Artikel 5 des Übereinkommens. Mit der Publikation des Berichtes unterstützt die Schweiz zudem die internationale Empfehlung, die CNS Länderberichte freiwillig öffentlich zu machen. Auf der Website des ENSI sind alle bisherigen Schweizer Länderberichte zur CNS publiziert.