DSK behandelt aktuelle Neuerungen in der nuklearen Aufsicht beider Länder

hiresDiese Woche fand die 34. Hauptsitzung der Deutsch-Schweizerischen Kommission für die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen DSK statt. In Brugg sind unter Anderem verschiedene Themen im Bereich der Entsorgung und Stilllegung einerseits in Deutschland und andererseits in der Schweiz diskutiert worden.

An der 34. Hauptsitzung der DSK, welche dieses Jahr am 6. und 7. Oktober in Brugg stattgefunden hat, berieten die Vertreter aktuelle Fragen zur nuklearen Sicherheit grenznaher Kernanlagen sowie zu Entsorgungsprojekten in Deutschland und der Schweiz.

„Die deutsche Seite hat uns ausführlich über die kürzliche Neuorganisation im Endlagerbereich informiert“, sagt Hans Wanner, Direktor des ENSI. „Die neue Bundesgesellschaft für Endlagerung BGE mit Sitz in Peine ist neu verantwortlich für Standorte, Bau und Betrieb von Endlagern in Deutschland. Die Aufsicht obliegt dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit BfE.“

Von Deutscher Seite bestand ein grosses Interesse an den Befunden im Reaktordruckbehälter von Block 1 in Beznau. In diesem konkreten Fall wünschte die deutsche Seite vermehrte Information.
Die Mitglieder haben am ersten Tag im Anschluss an die Sitzung das Paul Scherrer Institut PSI in Würenlingen besucht. Dort stand die Besichtigung der neu gebauten Forschungsanlage „SwissFEL“ auf dem Programm.

An der Sitzung waren von deutscher Seite das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit BMUB, das Bundesamt für Strahlenschutz BFS, das Umweltministerium Baden-Württemberg, das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, das Regierungspräsidium Freiburg sowie das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit BfE vertreten. Die Schweiz wurde durch das ENSI, das Bundesamt für Energie BFE, das Bundesamt für Gesundheit BAG und die Nationale Alarmzentrale NAZ vertreten.

Deutsch-Schweizerische Kommission für die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen

Die DSK wurde im Jahre 1982 mit einer Vereinbarung zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland geschaffen. Vertreter der schweizerischen und deutschen Bundesstellen, der Länder Bayern und Baden-Württemberg und des Kantons Aargau sind Mitglieder der Kommission. In vier Arbeitsgruppen der DSK vertiefen Fachleute beider Länder den Informationsaustausch. Ein Schwerpunktthema der DSK-Sitzung ist die gegenseitige Information über die betriebliche Sicherheit der Kernkraftwerke in den beiden Ländern.