ENSI prüft Kostenstudie für die Stilllegung und Entsorgung von Kernanlagen
Swissnuclear hat der Verwaltungskommission des Stilllegungsfonds für Kernanlagen und des Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke STENFO heute die Kostenstudie 2016 eingereicht. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI wird diese nun prüfen.
Im Auftrag der STENFO wird das ENSI die wissenschaftlich-technischen Aspekte der Kostenstudie 2016, welche die Grundlage für die Berechnung der Beiträge der Kernanlagen in die Fonds für die Entsorgung von nuklearen Abfällen darstellt, prüfen. Das ENSI wird insbesondere evaluieren:
- ob die technischen, terminlichen, organisatorischen und betrieblichen Annahmen für die Kostenberechnungen den gültigen Vorschriften, Normen und dem Stand der Technik entsprechen
- inwieweit die Angaben in sich plausibel, nachvollziehbar und vollständig sind
- inwieweit die Angaben zu anderen Dokumenten und Projekten konsistent sind
- wie die ENSI-Empfehlungen aus der Stellungnahme zu den Kostenstudien 2011 erfüllt wurden
Die finanziellen Aspekte der beiden Fonds, wie beispielsweise Renditeziel oder Anlagestrategie, sind nicht Bestandteil der ENSI-Überprüfung. Die Stellungnahme des ENSI zur Kostenstudie 2016 wird voraussichtlich im Sommer 2017 vorliegen und dann den STENFO zugestellt.
Kostenstudie bildet die Grundlage für die Berechnung der Beiträge
Die Kostenstudie bildet die Grundlage für die Berechnung der Beiträge der Betreiber in die zwei relevanten Fonds für die Entsorgung von radioaktiven Abfällen: den Stilllegungsfonds für Kernanlagen sowie den Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke.
Beiträge werden von den STENFO festgelegt
Alle fünf Jahre muss swissnuclear, die Fachgruppe Kernenergie des Verbands swisselectric, diese Kostenstudie basierend auf aktuellen technisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen aktualisieren. Die letzte Kostenstudie hat swissnuclear 2011 eingereicht. Die Kostenstudie 2016 bildet die Grundlage für die Berechnung der Beiträge in der Veranlagungsperiode 2017-2021. Die definitiven Beiträge der beitragspflichtigen Anlageinhaber wird die Kommission veranlagen.