ENSI prüft Planung der Nagra zur Entsorgung von nuklearen Abfällen
Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle Nagra hat heute beim Bundesamt für Energie BFE das Entsorgungsprogramm 2016 eingereicht. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI wird dieses nun prüfen.
Das ENSI wird die wissenschaftlich-technischen Aspekte des Entsorgungsprogramms 2016 prüfen. Dazu zählen unter anderem:
- Realisierungsplan für die Erstellung der geologischen Tiefenlager
- Dauer und benötigte Kapazität der zentralen und dezentralen Zwischenlagerung
- Zweck, Umfang und zeitliche Abfolge zukünftiger RD&D-Aktivitäten (in separatem RD&D-Plan der Nagra dokumentiert), sowie Umgang mit offenen Fragen
- Herkunft, Art und Menge der radioaktiven Abfälle
- Geologische Tiefenlager einschliesslich ihres Auslegungskonzepts
- Zuteilung der Abfälle auf die geologischen Tiefenlager
Verzögerung beim Entsorgungsprogramm
Die Nagra muss den zuständigen Behörden alle fünf Jahre ein aktualisiertes Entsorgungsprogramm vorlegen. Dieses dokumentiert das Vorgehen von der Planung über die Realisierung bis zum Verschluss von geologischen Tiefenlagern für radioaktive Abfälle. Das erste Entsorgungsprogramm hat die Nagra 2008 eingereicht.
Aufgrund der Überprüfung der geologischen Standortgebiete in Etappe 1 hat sich die behördliche Überprüfung des Entsorgungsprogramms 2008 verzögert und es wurde im August 2013 vom Bundesrat gutgeheissen. Anschliessend entschied das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK nach Konsultation des Bundesrats und Information der parlamentarischen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie UREK, dass die Nagra das nächste Entsorgungsprogramm statt 2013 erst im Jahr 2016 einreichen muss.
Gutachten werden veröffentlicht
Neben dem ENSI werden das BFE, sowie die Kommission für nukleare Sicherheit KNS die von der Nagra eingereichten Unterlagen prüfen. Alle relevanten Gutachten und Berichte sowie die Stellungnahmen von ENSI und KNS werden Mitte 2018 veröffentlicht. 2019 wird der Bundesrat dann über das Entsorgungsprogramm entscheiden.