ENSI schliesst Arbeiten im Rahmen des Aktionsplans Fukushima ab

Nach dem Reaktorunfall in Fukushima 2011 hat das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI einen umfangreichen Aktionsplan lanciert, um die Lehren aus den Vorkommnissen in Japan in der Schweiz umzusetzen. Fünf Jahre später schliesst die Aufsichtsbehörde die Arbeiten ab. Einige Punkte wird das ENSI im Rahmen seiner regulären Aufsichtstätigkeit über die nächsten Jahre weiterverfolgen.

Etat de Fukushima-Daiichi le 30 mars 2011.

„Aus Unfällen muss man Lehren ziehen, um Wiederholungen zu vermeiden“, sagt ENSI-Direktor Hans Wanner. Aus diesem Grund hat das ENSI unmittelbar nach dem Reaktorunfall im japanischen Kernkraftwerk Fukushima mit einer umfangreichen Ursachenanalyse begonnen und sich aktiv am EU-Stresstest im Jahr 2011 beteiligt. Aus diesen Untersuchungen wurden insgesamt 43 Prüfpunkte abgeleitet, die im Rahmen des schweizerischen Aktionsplans Fukushima zu 20 Untersuchungsschwerpunkten zusammengefasst wurden.

„Die Überprüfungen in den vergangenen fünf Jahren haben gezeigt, dass die Kernkraftwerke in der Schweiz über eine hohe Sicherheit verfügen“, erklärt Hans Wanner. „Wir haben aber auch verschiedene Verbesserungsmöglichkeiten identifiziert.“ Diese wurden inzwischen initiiert oder bereits umgesetzt .

Themenbereiche der Untersuchungen

Schutz gegen naturbedingte Ereignisse

Schutz gegen den Verlust fundamentaler Sicherheitsfunktionen

  • Verlust der Wechselstromversorgung
  • Verlust der ultimativen Wärmesenke

Schutz gegen schwere Unfälle (Severe Accident Management)

Nationales Notfallmanagement

Nationale Aufsicht

Internationale Zusammenarbeit

  • Internationaler Erfahrungsrückfluss
  • Internationale Aufsicht und Kooperation
  • EU-Stresstest Follow-Up

Weitere geplante Verbesserungsmassnahmen

Verschiedene Verbesserungsmassnahmen nehmen einige Zeit in Anspruch. Das ENSI wird die noch ausstehenden Massnahmen im Rahmen seiner regulären Aufsichtstätigkeit verfolgen und in den jährlichen Aufsichtsberichten über deren Umsetzung berichten.

Namentlich sind folgende Massnahmen geplant oder bereits in Ausführung:

  • Punktuelle Nachrüstungen in den Schweizer Kernkraftwerken zur Erhöhung des Schutzes gegen naturbedingte Ereignisse und schwere Unfälle
  • Einrichtung anlagenexterner Notfalleinsatzräume
  • Aktualisierung der Gefährdungsannahmen für extreme Winde und Temperaturen
  • Ertüchtigung des Ortsdosisleistung-Messsystems und Implementierung eines speziell geschützten Kommunikationssystems zur Verbesserung des Notfallmanagements
  • Anpassungen verschiedener Verordnungen, damit die im Bereich des Notfallmanagements abgeleiteten Massnahmen auf gesetzlicher Basis festgelegt sind

Regelmässige Berichterstattung

In den Jahren 2012 bis 2015 hat das ENSI jeweils einen Bericht zu den Schwerpunkten des Jahres und zum Stand der Bearbeitung des Aktionsplanes Fukushima veröffentlicht. Der Schlussbericht Aktionsplan Fukushima legt nun dar, welche Untersuchungen durchgeführt und welche Massnahmen basierend darauf geplant und umgesetzt wurden.