Strahlenschutz-Serie: Grundsätze des Strahlenschutzes

Der Strahlenschutz hat zum Ziel, Mensch und Umwelt vor den Gefährdungen durch ionisierende Strahlen zu schützen. Jede Strahlenexposition muss gemäss der Strahlenschutzverordnung gerechtfertigt, begrenzt und optimiert sein. Dafür werden insbesondere in Kernanlagen zahlreiche Massnahmen getroffen.

Der primäre Grundsatz der nuklearen Sicherheit ist in Artikel 4 des Kernenergiegesetzes beschrieben: „Bei der Nutzung der Kernenergie sind Mensch und Umwelt vor Gefährdungen durch ionisierende Strahlen zu schützen“. Sinngemäss steht dies auch in Artikel 1 des Strahlenschutzgesetzes.

Drei grundsätzliche Schutzprinzipien

Um den primären Grundsatz zu gewährleisten und aufgrund der Erfahrungen der letzten hundert Jahre haben sich weltweit folgende drei Schutzprinzipien etabliert:

    1. Rechtfertigung: Die Strahlungsexposition muss gerechtfertigt sein.
    2. Begrenzung: Die Strahlenexposition muss so limitiert sein, dass Gesundheitsschäden vernachlässigbar sind.
    3. Optimierung: Die Strahlenexposition muss durch Strahlenschutzmassnahmen so niedrig wie vernünftigerweise möglich gehalten werden.

Erläuterung der drei Schutzprinzipien

Rechtfertigung

Eine Tätigkeit mit ionisierender Strahlung gilt dann als gerechtfertigt, wenn die damit verbundenen Vorteile gegenüber den Nachteilen überwiegen und keine gesamthaft für Mensch und Umwelt günstigere Alternative ohne Strahlenexposition zur Verfügung steht.

Ein Arzt muss beispielsweise zunächst überprüfen, ob eine Untersuchung statt mit Röntgenstrahlen auch mit Ultraschall durchgeführt werden kann, um eine Diagnose mit gleicher Qualität zu erreichen.

Begrenzung

Die Begrenzung der Strahlenexposition ist in der Strahlenschutzverordnung gesetzlich vorgegeben. Dabei gelten Grenzwerte für die Bevölkerung, die deutlich niedriger liegen als die durch natürliche Strahlung bedingte Exposition. Für beruflich strahlenexponierte Personen sind die Grenzwerte höher. Sie liegen aber noch immer unter den niedrigsten Dosiswerten, bei denen gesundheitliche Schädigungen nachgewiesen wurden. Für junge beruflich strahlenexponierte Personen bis 18 Jahre sowie für schwangere und stillende Frauen gelten dabei strengere Bestimmungen.

Optimierung

Beim Umgang mit radioaktiven Stoffen soll das Risiko einer Exposition durch Schutzmassnahmen so niedrig gehalten werden, wie es unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Faktoren vernünftigerweise erreichbar ist. International wird dieses Prinzip der Optimierung „as low as reasonably achievable“, kurz ALARA, genannt.

Beispielsweise muss der Abstand zu einer radioaktiven Quelle so gross wie möglich sein, die Abschirmung so effektiv wie möglich und die Aufenthaltsdauer so kurz wie möglich. Dabei sollen Aufwand und Kosten angemessen sein zum Gewinn an Sicherheit.

Kein Schutz ohne Überwachung

Mehrere unterschiedliche Massnahmen sind notwendig, um einen lückenlosen, nachhaltigen und störungsunabhängigen Schutz der Menschen vor ionisierender Strahlung zu gewährleisten. Diese Massnahmen können zum einen auf die einzelnen Strahlenquellen (quellenbezogen), zum anderen auf die zu schützenden Personen (personenbezogen) ausgerichtet sein.

Alle Massnahmen dienen mindestens einem der folgenden vier Ziele zum Schutz vor ionisierender Strahlung:

  • Reduktion der Aktivitätsinventare
  • Einschluss radioaktiver Stoffe
  • Begrenzung externer Bestrahlung
  • Verhinderung von Inkorporation und Hautkontaminationen

Mehr Informationen bietet Artikel 10 der Strahlenschutz-Artikelserie.

Jede Schutzmassnahme ist nur sinnvoll, wenn sichergestellt ist, dass sie funktioniert. Aus diesem Grund braucht es an verschiedenen Stellen Kontrollen, ob Massnahmen im Anforderungsfall ihre volle Wirkung zeigen. Beispielsweise können Schutzhandschuhe ihre Wirkung verfehlen, wenn durch ein kleines Loch radioaktive Partikel auf die Hand gelangen. Um dies zu kontrollieren, wird nach dem Ausziehen der Handschuhe oder beim Verlassen des Bereichs, in dem Handschuhe getragen werden müssen, die Kontamination auf den Händen und auf dem ganzen Körper gemessen.

 

Dies ist der siebte von 14 Teilen der Artikelserie zum Thema Strahlenschutz. Im achten Teil geht es um die Technik der Strahlenmessung.