Sirenentest: Im Ernstfall warnt der Alarm auch bei einem KKW-Störfall
Heute findet der jährliche Sirenentest statt. Der dabei getestete Alarm würde auch bei einem schweren Störfall in einem der Schweizer Kernkraftwerke warnen. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI steht der Nationalen Alarmzentrale NAZ dann beratend zur Seite.
Am ersten Mittwoch im Februar werden 7200 stationäre und mobile Sirenen auf ihren Funktionstüchtigkeit überprüft. Im Ernstfall wird die Bevölkerung mit Sirenenalarmen vor möglichen Gefahren gewarnt. Der allgemeine Alarm würde auch bei einem schweren Störfall in einem Kernkraftwerk ertönen.
Sollte es zu einem Störfall kommen, bei dem Radioaktivität austreten könnte, steht das ENSI mit seiner eigenen Notfallorganisation der NAZ beratend zur Seite: Es erstellt Prognosen die Entwicklung des Störfalls in der Anlage, die mögliche Ausbreitung der Radioaktivität in der Umgebung und deren Konsequenzen betreffend. Das ENSI berät in einem solchen Fall die NAZ bei der Anordnung von Schutzmassnahmen für die Bevölkerung.
Sirenenalarm
Jährlicher Test im Februar
Beim jährlichen Sirenentext muss die Bevölkerung keine Schutzmassnahmen ergreifen. Der jährliche Sirenentest findet immer am ersten Mittwoch im Februar statt. Dieses Jahr fällt der Test auf den 1. Februar. Von 13.30 Uhr wird in der ganzen Schweiz der allgemeine Alarm getestet. Je nach Bedarf dauert der Test bis 14 Uhr. Ab 14.15 Uhr wird der Wasseralarm überprüft. Dieser Testalarm wird in den gefährdeten Gebieten unterhalb von Stauanlagen ausgeführt. Er dauert bis maximal 15 Uhr.
Bedeutung der Alarmtöne
Der allgemeine Alarm ist ein regelmässig auf- und absteigender Ton, der eine Minute andauert.
Der Wasseralarm besteht aus zwölf tiefen Dauertönen, die zwanzig Sekunden andauern und in Abständen von zehn Sekunden ausgelöst werden.
Was ist im Ernstfall zu tun?
Der allgemeine Alarm warnt vor einer möglichen Gefahr für die Bevölkerung. Löst die Nationale Alarmzentrale den allgemeinen Alarm aus, heisst das für die Bevölkerung: Radio hören, die Anweisungen der Behörden befolgen, Nachbarn informieren.
Bei einem Wasseralarm muss die Bevölkerung das betroffene Gebiet umgehend verlassen und die nächstgelegene Anhöhe aufsuchen. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden im Vorfeld über die entsprechenden Fluchtwege informiert, sodass im Ernstfall eine rasche und reibungslose Evakuierung garantiert ist.