Strahlenschutz-Serie: Innerbetriebliche Strahlenschutzorganisation

Die prioritäre Verantwortung für die Sicherheit von Kernanlagen liegt beim jeweiligen Betreiber. Dieser delegiert die Aufgaben im Strahlenschutz an geschultes Personal, deren Ausbildung anerkennungspflichtig ist. Die Aufgaben der Kernanlage und von weiteren Stellen sind klar verteilt.

Praxisnahe Ausbildung für angehende Strahlenschutzfachkräfte an der Schule für Strahlenschutz des Paul Scherrer Instituts
Praxisnahe Ausbildung für angehende Strahlenschutzfachkräfte an der Schule für Strahlenschutz des Paul Scherrer Instituts

Die Richtlinie ENSI-G09 für die schweizerischen Kernanlagen des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI stellt Anforderungen an die Betriebsdokumentation der Schweizer Kernanlagen. Dabei sind in einem Strahlenschutzreglement die Strahlenschutz-Aufgaben, darunter die Messung der radioaktiven Abgaben an die Umgebung, vom Betreiber zu regeln.

Innerbetriebliche Strahlenschutzorganisation

Der Strahlenschutz hat in jeder Schweizer Kernanlage hohe Priorität. In jedem Kernkraftwerk gibt es einen beauftragten Strahlenschutz-Sachverständigen, der gesetzliche Vorgaben in betriebsinterne Weisungen umsetzt, die Organisationseinheit Strahlenschutz leitet und die Strahlenschutzplanung genehmigt. Als Stellvertreter sind mindestens drei weitere Personen mit derselben Qualifikation fest angestellt.

Neben den Strahlenschutz-Sachverständigen gibt es meist vier bis sechs Strahlenschutz-Techniker, welche den Strahlenschutz in Teilbereichen der Kernanlage kontrollieren und koordinieren, die Messinstrumentierung auswählen und bedienen sowie Strahlenschutzplanungen erstellen und umsetzen. Die Techniker werden unterstützt durch fünf bis zehn Strahlenschutz-Fachkräfte, die sich um Routineaufgaben kümmern. Während einer Revision werden zudem etwa 10 bis 80 Strahlenschutz-Fachkräfte und -Assistenten temporär angestellt.

Strahlenschutz-Aufgabenbereiche einer Kernanlage im Detail

In Kernanlagen gibt es folgende Aufgaben mit Bezug zum Strahlenschutz:

  • Erstellung, Umsetzung und Überprüfung der Anforderungen an die kontrollierte Zone (Zonenkonzept)
  • Kontrolle und Optimierung der Aktivitätsinventare/-konzentrationen
  • Überprüfung von Änderungs-, Arbeits- und Instandhaltungsanträgen sowie Erstellung von Strahlenschutzplanungen
  • Durchführung der Anlagen- und Arealüberwachung
  • Führen und/oder Beauftragen einer anerkannten Personendosimetriestelle
  • Festlegung der Zutrittsbedingungen, Kontrolle des Zonenzutritts und -austritts
  • Erstellung von Weisungen zum Verhalten in der kontrollierten Zone, Kontrolle des Verhaltens
  • Vorbereitung von Schutz- und Überwachungsmassnahmen sowie Erteilung von „Vor-Ort-Strahlenschutzfreigaben“ für Arbeitsplätze
  • Radiologische Überwachung während Arbeitsdurchführung und Freimessung des Arbeitsplatzes nach Arbeitsabschluss
  • Umgang mit firmeneigenen und betriebsfremden Kalibrier- und Prüfquellen sowie Röntgenanlagen
  • Betreiben von Dekontaminations-Einrichtungen und Wäscherei, Durchführen oder Beauftragen sowie Kontrolle von Gebäudereinigung, Beauftragen und Beaufsichtigen von System- und Komponentendekontaminationen
  • Entsorgung von Abfällen aus der kontrollierten Zone inklusive Inaktiv-Freimessung
  • Durchführung der Emissionsüberwachungsanlagen
  • Durchführung der Immissionsüberwachung gemäss den Vorgaben für die Kernanlage im Abgabereglement
  • Übernahme von Strahlenschutz-Aufgaben bei betriebsinternen Transfers sowie bei Versand und Empfang von externen Transporten von radioaktiven Stoffen und Kernmaterialien
  • Gewährleistung eines ausreichenden Bestands an und Funktionstüchtigkeit von Strahlenschutzmittel und -messmittel
  • Strahlenschutz-Belehrung und -Ausbildung für das Kernkraftwerkspersonal
  • Strahlenschutztechnische Auslegung und Kontrolle von Flucht- und Interventionswegen
  • Strahlenunfall-Vorsorge
  • Analyse radiologischer Ereignisse und Erfahrungsrückfluss
  • Systematische Bewertung und periodische Überprüfung der Strahlenschutzindikatoren
  • Wahrnehmung der Melde- und Berichterstattungspflichten

Strahlenschutzplanung und -vorbereitung

Bei der Planung des Strahlenschutzes wird aufgrund einer Analyse des Gefährdungspotenzials und einer Dosisabschätzung für das Personal festgelegt, welche Schutz- und Überwachungsmassnahmen eingesetzt werden, um die Expositionen zu begrenzen und zu optimieren. Zur Vorbereitung gehört die Strahlenschutz-Freigabe von Arbeitsplätzen gemäss Anträgen, wobei mit Messungen geprüft wird, ob der radiologische Zustand den getroffenen Massnahmen entspricht.

Die Planung des Strahlenschutzes kommt bei mehreren Gelegenheiten zum Tragen: beim Neubau, bei einer Änderung und beim Rückbau einer Anlage sowie bei dosisrelevanten Tätigkeiten wie einer Funktionsüberprüfung, einer Reparatur oder einer Wartung. Sie erfolgt parallel zur Gesamtprojektplanung, weil der Strahlenschutz Auswirkungen hat auf den Ablauf, die verwendeten Materialien, Werkzeuge, Hilfsmittel, Einrichtungen und Anlagen.

Ausbildung von Strahlenschutzpersonal

Die Strahlenschutzplanung und die vorgesehenen Strahlenschutzmassnahmen können noch so gut durchdacht sein. Letztendlich sind es die Personen, die dafür zuständig sind, die Massnahmen umsetzen.

Personen, die Strahlenschutzaufgaben übernehmen, müssen deshalb eine Ausbildung durchlaufen, deren Kurse durch das ENSI geprüft und anerkannt sind. Diese Ausbildung ist in der Richtlinie ENSI-B13 zur Ausbildung und Fortbildung des Strahlenschutzpersonals definiert.

Ausbildung von beruflich strahlenexponierten Personen

Sachverständige für Strahlenschutz in Kernanlagen müssen die Fähigkeit haben, alle für den Bau, den Betrieb und die Stilllegung von Kernanlagen notwendigen Strahlenschutzaufgaben wahrzunehmen. Sie setzen hierfür im Auftrag der Bewilligungsinhaber die gesetzlichen und behördlichen Anforderungen um und erlassen Strahlenschutz-Weisungen. Ihnen obliegt die Berichts- und Meldepflicht von Sachverhalten zum Strahlenschutz gegenüber dem ENSI.

Angehende Strahlenschutz-Sachverständige müssen einen Hochschulabschluss in Technik oder Naturwissenschaften nachweisen, einen vom ENSI anerkannten Kurs im Strahlenschutz absolvieren und mit Prüfungen erfolgreich abschliessen. Zudem ist Berufserfahrung nachzuweisen.

Von Strahlenschutztechnikern wird die selbstständige Bearbeitung einzelner Strahlenschutzaufgaben, insbesondere die Erstellung und Umsetzung von Strahlenschutzplanungen, erwartet. Sie unterstützen die Strahlenschutz-Sachverständigen im Routinebetrieb, bei der Bewältigung von Störfällen und bei der regelmässigen Berichterstattung an das ENSI. Auch sie müssen einen vom ENSI anerkannten Kurs im Strahlenschutz absolvieren und mit Prüfungen erfolgreich abschliessen.

Von Strahlenschutzfachkräften wird erwartet, dass sie selbstständig Routine-Strahlenschutzmassnahmen festlegen und vorbereiten, die nötigen Schutzmittel anwenden und radiologische Messungen korrekt durchführen und richtig interpretieren können. Sie müssen einen vom ENSI anerkannten Kurs im Strahlenschutz absolvieren und mit einer Prüfung erfolgreich abschliessen. Der Kurs dauert etwa drei Monate und erfordert eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie erste praktische Erfahrungen im Strahlenschutz.

 

Dies ist der zwölfte von 14 Teilen der Artikelserie zum Thema Strahlenschutz. Im 13. Teil geht es um die Organisation des Strahlenschutzes in der Schweiz.