Überprüfungskonferenz der CNS stellt dem ENSI ein gutes Zeugnis aus, identifiziert jedoch auch Herausforderungen

Die Schweiz hat an der siebten Überprüfungskonferenz der CNS im internationalen Vergleich gut abgeschnitten. Es wurden auch einige Herausforderungen identifiziert, darunter die noch offenen Empfehlungen aus den IRRS-Missionen von 2011 und 2015.

Die Überprüfungskonferenz der Convention on Nuclear Safety CNS hat bestätigt, dass die Schweiz die internationalen Verpflichtungen aus dem Übereinkommen über die nukleare Sicherheit einhält. Die Vertreter der Vertragsstaaten haben die Schweiz während der Peer-Review-Diskussion für die offene und technisch detaillierte Berichterstattung gelobt.

Unter anderem haben die Vertragsstaaten die Zusammenarbeit mit den Nachbarländern, insbesondere mit Deutschland, im Bereich des Notfallschutzes als lobendes Beispiel erwähnt. Zudem haben sie die geplante umfassende Nachrüstung des Kernkraftwerks Gösgen zur Erhöhung der Erdbebensicherheit positiv hervorgehoben.

Mehr Kompetenzen für das ENSI

Die internationalen CNS-Experten haben nochmals betont, dass das ENSI die einzige Behörde sein soll, die abschliessend über Fragen der Sicherheit von Kernanlagen entscheidet. Bereits an der letzten IRRS-Mission hatten sich die IRRS-Experten dafür ausgesprochen, dass das ENSI mehr Kompetenzen beim Definieren von verbindlichen Sicherheitsanforderungen und von Bewilligungsauflagen erhalten sollte. Dazu gehört auch, dass die Kommission für Nukleare Sicherheit KNS ihre Stellungnahmen und Empfehlungen nicht ausschliesslich beim ENSI einreichen soll.

Weitere Herausforderungen

Als weitere Herausforderungen – so genannte „Challenges“ – hält der Reviewbericht fest:

Lobenswerte Beispiele der Schweiz

Der CNS-Länderbericht streicht die Arbeit der Schweiz in folgenden Bereichen positiv hervor:

Erste Anwendung der Wiener Erklärung

An der CNS-Überprüfungskonferenz 2017 unter kanadischen Vorsitz und Schweizer Vize-Präsidentschaft kam erstmals die sogenannte „Wiener Erklärung“ zum Tragen. Diese war von der Schweiz initiiert und 2015 verabschiedet worden. Sie beinhaltet zwei neue Sicherheitsprinzipien:

  • Neue Kernkraftwerke müssen nach den neuesten Sicherheitsstandards und Technologien gebaut werden
  • und die Sicherheit von bestehenden Kernanlagen muss systematisch und regelmässig bewertet werden.

Alle Länder mit Kernanlagen haben in ihren Länderberichten über die Implementierung der Wiener Erklärung berichtet.

„Die Diskussionen zur Wiener Erklärung haben aufgezeigt, dass die Meinungsunterschiede zur Interpretation und konkreten Umsetzung teilweise grundlegend sind“, fasst Hans Wanner zusammen. Die Wiener Erklärung konnte aber in den Richtlinien der CNS verankert werden und ist nun fixer Bestandteil aller zukünftigen CNS-Überprüfungskonferenzen. „Ein weiterer wichtiger Schritt ist, dass die Umsetzung von Nachrüstprojekten in bestehenden Kernanlagen für die nächste Überprüfungskonferenz als ein Themenschwerpunkt definiert worden ist“, betont Hans Wanner.