KKB: Störung in der Stromversorgung einer Wechselstromschiene vom 6. Januar 2017

Betroffenes Werk / Titel

KKW Beznau 2: Störung in der unterbrechungsfreien Stromversorgung einer gesicherten Wechselstromschiene

Datum / Zeit

6. Januar 2017, 9:25 Uhr

Sachverhalt

Am 6. Januar 2017 kam es zu einer Störung in der unterbrechungsfreien Stromversorgung einer gesicherten Wechselstromschiene. Ursache war ein defekter Gleichstromsensor. Die unterbrechungsfreie Stromversorgung wird von einer halbgesicherten 400-V-Wechselstromschiene versorgt. Die Schiene wird als halbgesichert bezeichnet, da die Versorgung sowohl durch eine nicht notstromgesicherte Eigenbedarfschiene als auch von einer Notstromschiene erfolgen kann. In der unterbrechungsfreien Stromversorgung erzeugt ein Gleichrichter in einem ersten Schritt ausgehend von der 400-V-Wechselspannung 120-V-Gleichspannung. Aus dieser Gleichspannung wird einerseits über einen Wechselrichter wieder 400-V-Wechselspannung zur Versorgung der gesicherten Schiene erzeugt, andererseits eine 120-V-Batterie permanent in geladenem Zustand gehalten. Die Batterie stellt bei einem Ausfall der halbgesicherten Schiene die Versorgung der gesicherten Schiene über den Wechselrichter sicher.

Der defekte Gleichstromsensor wurde innert 3,5 Stunden und damit innerhalb der massgeblichen Frist der Technischen Spezifikation ersetzt. Die Versorgung der gesicherten Schiene war während dieser Zeit permanent sichergestellt, in einer ersten Phase durch die 120-V-Batterie, anschliessend über die direkt zugeschaltete halbgesicherte Schiene. Die anderen Schienen der gesicherten Wechselstromversorgung standen uneingeschränkt zur Verfügung.

Einstufung (nach Richtlinie ENSI-B03)

INES: unterhalb der Skala

Massnahmen des Betreibers

Der Betreiber hat den defekten Gleichstromsensor ersetzt. Während den nächsten Revisionsstillständen sollen die Gleichstromsensoren des betroffenen Typs in den unterbrechungsfreien Stromversorgungen aller Stränge der gesicherten Wechselstromversorgung ersetzt werden. Weiter prüft der Betreiber, ob vergleichbare Gleichstromsensoren in anderen unterbrechungsfreien Stromversorgungen eingebaut sind und legt gegebenenfalls weitere Massnahmen fest.

Massnahmen des ENSI

Die vom KKB getroffenen Massnahmen erachtet das ENSI als ausreichend und erhebt daher keine Forderungen.

Beurteilung durch das ENSI

Die Betriebsbereitschaft des betroffenen Stranges der 120-V-Gleichstromversorgung war innerhalb von ca. 3,5 Stunden wiederhergestellt. Die von der ausgefallenen unterbrechungsfreien Stromversorgung USV versorgte gesicherte Schiene war auch während der Reparatur der unterbrechungsfreien Stromversorgung immer betriebsbereit, sodass das Vorkommnis nur eine geringe sicherheitstechnische Bedeutung hatte.

Kriterien für die Aufschaltung auf der ENSI-Website

Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem Kernschaden führt

Das ENSI informiert die Öffentlichkeit in seinem jährlichen Aufsichtsbericht über sämtliche meldepflichtigen Vorkommnisse im Bereich der nuklearen Sicherheit. Über Vorkommnisse, die eines der folgenden Kriterien erfüllen, informiert das ENSI auf der Website laufend:

  • INES-Stufe 1 oder höher
  • Auslösung von Sicherheitssystemen
  • Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem Kernschaden führt
  • Inkorporation radioaktiver Stoffe mit einer Folgedosis von mehr als 1 mSv

Aktualisiert: 8. Juni 2017