ENSI vervollständigt aktualisierte Auslegungsrichtlinie für in Betrieb stehende Kernkraftwerke

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI legt für ausgewählte Bereiche der nuklearen Sicherheit spezifische Auslegungsanforderungen fest. Es ergänzt damit den ersten Teil der Richtlinie ENSI-G02. Die öffentliche Anhörung des zweiten Teils der Richtlinie ENSI-G02 dauert bis zum 15. Februar 2018.

Die Richtlinie ENSI-G02 legt die Anforderungen an den Bau und an Nachrüstungen fest. Der zweite Teil der Richtlinie ENSI-G02 „Auslegungsgrundsätze für in Betrieb stehende Kernkraftwerke: Auslegungsanforderungen an bestimmte Strukturen, Systeme und Komponenten (SSK)“ ergänzt die bereits bestehenden system- und komponentenspezifischen Richtlinien des ENSI, die Auslegungsvorgaben enthalten. Zudem ersetzt die Richtlinie ENSI-G02 ältere Richtlinien, indem deren Auslegungsvorgaben übernommen werden. Dazu zählen:

Weiter werden einige Anforderungen aus anderen Richtlinien übernommen, beispielsweise aus der Richtlinie ENSI-B12. Diese Richtlinien werden revidiert.

Im Bereich Strahlenschutz sind die Auslegungsanforderungen bereits in mehreren Verordnungen und Richtlinien geregelt. Deshalb wird auf diesen Bereich nicht mehr speziell eingegangen.

Neue Richtlinie gilt für Nachrüstungen

Die Auslegungsrichtlinien müssen sich an die Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Verfügungen orientieren, die zum Zeitpunkt des Baus oder der Nachrüstung gültig sind oder waren. Die Auslegungsvorgaben, die im Teil 2 der Richtlinie ENSI-G02 festgeschrieben sind, gelten deshalb nur für Nachrüstungen, nicht aber für die bereits vorhandenen Strukturen, Systeme und Komponenten. Für diese ist die Richtlinie ENSI-G02 eine wichtige Basis zur Bewertung des Auslegungskonzepts im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen.

Verschiedene Regelungslücken geschlossen

Das ENSI hat mit der Richtlinie G02 die Auslegungsanforderungen für Kernkraftwerke unter anderem im Hinblick auf auslegungsüberschreitende Störfälle den neuen internationalen Entwicklungen angepasst und verschärft. Ferner wurden verschiedene Regelungslücken geschlossen und die Lehren aus dem Reaktorunfall in Fukushima berücksichtigt. Sie ist mit aktuellen internationalen Anforderungen wie zum Beispiel denen der Western European Nuclear Regulators Association WENRA abgeglichen. Den ersten Teil der Richtlinie G02 hatte das ENSI im September 2016 in Kraft gesetzt.

Änderung vom 22. Dezember 2017: Die öffentliche Anhörung des zweiten Teils der Richtlinie ENSI-G02 wurde verlängert und dauert neu bis zum 30. April 2018.