ENSI aktualisiert Richtlinie zum Notfallschutz in Kernanlagen

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI aktualisiert die Anforderungen an den Notfallschutz in Kernanlagen. Es löst deshalb die bestehende Richtlinie ENSI-B12 durch eine Neuausgabe ab. Die öffentliche Anhörung dauert bis zum 31. Mai 2018.

Das ENSI hat auch im Bereich Notfallschutz aus dem Unfall von Fukushima eine Reihe von Erkenntnissen gewonnen und Anforderungen abgeleitet. Aus diesem Grund ist eine Neuausgabe der Richtlinie ENSI-B12 „Notfallschutz in Kernanlagen“ notwendig geworden.

Es bestehen enge Zusammenhänge zwischen den vorgesehenen Vorgaben der Richtlinie ENSI-B12 und jenen der Richtlinie ENSI-G02 Teil 2 „Auslegungsgrundsätze für in Betrieb stehende Kernkraftwerke: Sicherheitskonzepte und Auslegungsanforderungen“, die sich zurzeit ebenfalls in öffentlicher Anhörung befindet.

Die Neuausgabe der Richtlinie ENSI-B12 berücksichtigt Ergänzungen und Anpassungen aufgrund der Einführung der neuen Schweizer Notfallklassierung sowie Anforderungen an die Durchführung einer Studie zum radiologischen Schutz des Personals nach schweren Unfällen. Sie beinhaltet zudem Neuerungen und Erkenntnisse aus den Einsatzstrategien der Werke und regelt neu auch die Anforderungen an die Störfallvorschriften, die internen und externen Kommunikationsmittel sowie die Anforderungen an Notfallanzeigen sowie Zugangs-, Flucht- und Rettungswege.