Kostenstudie 2016 für Stilllegung und Entsorgung geht von realistischen Annahmen aus

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Die technischen Grundlagen in der Kostenstudie 2016 sind zur Berechnung voraussichtlicher Kosten für die Stilllegung der Kernanlagen in der Schweiz sowie für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle geeignet. Zu diesem Schluss kommt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI nach seiner technischen Überprüfung der von den Betreibern durchgeführten Kostenstudien.

Die Kostenstudie bildet die Grundlage für die Berechnung der Beiträge der Betreiber in die zwei relevanten Fonds für die Stilllegung der Kernanlagen und für die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle. Die berechneten Stilllegungs- und Entsorgungskosten pro Kernkraftwerk führen zu den individuellen Beiträgen, die ein Kernkraftwerk während einer Veranlagungsperiode in die Fonds einbezahlen muss. Die Höhe der Fondsbeiträge wird aufgrund der Kostenstudien, die alle fünf Jahre zu aktualisieren sind, und dem Stand der Fonds festgelegt.

Das ENSI hat die aktuelle Kostenstudie von swissnuclear zum Rückbau der Kernkraftwerke BeznauGösgen, Leibstadt, Mühleberg und des Zentralen Zwischenlagers Würenlingen entsprechend Art. 4 der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung geprüft; die Prüfergebnisse wurden dann von der Verwaltungskommission der Fonds für weitere finanztechnische Erwägungen verwendet.

Das ENSI kommt zum Ergebnis, dass die technischen, terminlichen, organisatorischen und betrieblichen Annahmen für die Kostenberechnungen den aktuellen Stand der relevanten Vorschriften und Normen, sowie Erfahrungen aus bereits laufenden Rückbauprojekten berücksichtigen und dem Stand der Technik entsprechen. Insbesondere hat das ENSI die Machbarkeit der vorgesehenen Techniken und die aktualisierten Prognosen der Abfallmengen überprüft. Das ENSI stellt fest, dass die technische Datenbasis für die Ermittlung der Stilllegungs- und Entsorgungskosten in der Kostenstudie 2016, wie von swissnuclear vorgelegt, vollständig und qualitätsgerecht sind. Auch im Zusammenhang mit anderen Dokumenten und Projekten sind die Informationen konsistent. Sie sind also eine gute Grundlage für die weiteren Erwägungen der Verwaltungskommission.

Die Bewertung der finanziellen Aspekte der beiden Fonds (zum Beispiel das Renditeziel oder die Anlagestrategie) ist erstmalig vollständig von den Bewertungen durch das ENSI abgetrennt und erfolgte durch die Verwaltungskommission unter Hinzuziehung anderer Experten.

Nach der Kostenstudie 2011 hatte das ENSI insgesamt 12 Empfehlungen formuliert. Diese wurden allesamt stufengerecht in der Kostenstudie 2016 berücksichtigt. In der nun veröffentlichten Stellungnahme formuliert das ENSI 8 neue Empfehlungen für die nächste Kostenstudie 2021. Dies ist kein Ausdruck eines qualitativen Mangels der vorgelegten Unterlagen, sondern eines stufengerechten ständigen Verbesserungsprozesses.