Alterungsmangement in Kernkraftwerken: Schweizer Länderbericht bei Europäischer Kommission eingereicht
In der Schweiz sind die Rahmenbedingungen für ein systematisches Alterungsmanagement gegeben. Dieses eignet sich dazu, Alterungsschäden frühzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmassnahmen einzuleiten. Zu diesem Schluss kommt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI im Rahmen einer internationalen Überprüfung zum Thema Alterungsmanagement in Kernkraftwerken. Es hat den Länderbericht für die Schweiz verfasst und Ende 2017 bei der European Nuclear Safety Regulator Group ENSREG eingereicht. Daneben hat das ENSI auch Verbesserungspotenzial identifiziert.
Insgesamt kommt das ENSI in seinem Länderbericht zum sogenannten Topical-Peer-Review zum Schluss, dass der regulatorische Rahmen (wie Richtlinien, Gesetze und Organisationen) für ein systematisches Alterungsmanagement in angemessener Form vorhanden ist. Die Anforderungen der Internationalen Atomenergie-Organisation IAEA und der Western European Nuclear Regulators Association WENRA werden in der Schweiz umgesetzt.
Die jährliche Berichterstattung der Betreiber zeigt, dass die Alterungsüberwachung in den schweizerischen Kernkraftwerken gemäss den Vorgaben umgesetzt und laufend aktualisiert wird. Im Bericht an die ENSREG listet das ENSI weitere Good Practices auf.
Identifiziertes Verbesserungspotential
Unabhängig von der positiven Bewertung hat das ENSI im Rahmen der Überprüfung folgende Bereiche mit Verbesserungspotenzial identifiziert:
- Eine weitere Harmonisierung der Berichterstattung zwischen den schweizerischen Kernkraftwerken ist notwendig. Dies betrifft insbesondere den Überblick über die aktualisierten Factsheets, die Auswertung der internationalen Betriebserfahrungen und die Bewertung der Wirksamkeit der Alterungsüberwachung.
- Das ENSI wird im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit die Alterungsüberwachung an nicht zugänglichen Rohrleitungen zukünftig vertiefen und prüfen, ob alle sicherheitsrelevanten Rohrleitungen erfasst und durch geeignete Instandhaltungs- und Prüfprogramme abgedeckt sind.
- Das ENSI hat die Überwachung von nicht oder nur schwer zugänglichen Teilen von Bauwerken gefordert. Bisher wurden solche Methoden jedoch kaum umgesetzt. Für die Zustandsbewertung von unzugänglichen Ingenieurbauwerken liegen daher noch keine verlässliche Dokumentation vor. Das ENSI wird bei seinen künftigen Inspektionen zunehmend entsprechende Prüfungen verlangen.
Vorgaben für Alterungsüberwachung seit 1991
Hinsichtlich der Alterungsüberwachung bestehen in der Schweiz bereits seit dem Jahr 1991 gesetzliche Vorgaben für Kernkraftwerksbetreiber. Die besondere Bedeutung des Alterungsmanagements wurde im Jahr 2008 zusätzlich mit einer entsprechenden Verordnung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK unterstrichen. Nach dieser Verordnung muss ein Kernkraftwerk vorläufig ausser Betrieb genommen werden, wenn an einer der Barrieren (Reaktordruckbehälter, Primärkreislauf, Containment und Reaktorgebäude) unzulässige Alterungsschäden festgestellt werden.
Internationale Überprüfung des Länderberichts
Die Überprüfung des Alterungsmanagements in Kernkraftwerken findet im Rahmen des Topical-Peer-Reviews 2017 der ENSREG statt. Bei dieser Überprüfung nehmen zuerst alle beteiligten Länder eine Einschätzung ihrer Kernkraftwerke in Bezug auf das Alterungsmanagement vor. In einem zweiten Schritt nehmen alle beteiligten Länder sowie die Europäische Kommission ein Peer Review dieser jeweiligen nationalen Berichte vor. Jedes Land definiert schlussendlich Massnahmen aus der Überprüfung.