ENSI setzt aktualisierte Richtlinie zu Qualität und Umfang der Probabilistischen Sicherheitsanalyse in Kraft

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat die Anforderungen an Qualität und Umfang der Probabilistischen Sicherheitsanalyse (PSA) aktualisiert. Die bisherige Richtlinie ENSI-A05 wird deshalb durch eine Neuausgabe abgelöst.

Eine Neufassung der Richtlinie wurde notwendig, um die Weiterentwicklung des Standes der Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere die Aspekte Erdbeben und extreme Wetterbedingungen. Weiter wurden die Anforderungen an die Stufe-2-PSA für den Nichtleistungsbetrieb genauer geregelt.

Die Anwendung der PSA setzt voraus, dass die Ergebnisse der PSA verschiedener Kernkraftwerke vergleichbar sind. In der Richtlinie ENSI-A05 werden Anforderungen an die Modellierung formuliert, welche zu einer besseren Vergleichbarkeit der Resultate führen und die Erstellung sowie die Begutachtung der PSA erleichtern.

 

Probabilistische Sicherheitsanalysen

Mit der PSA wird unter anderem das Risiko abgeschätzt, dass ein schwerer Unfall in einem Kernkraftwerk auftritt. Als schwerer Unfall wird ein Störfall bezeichnet, bei dem der Reaktorkern nicht mehr gekühlt werden kann und in der Folge zu schmelzen beginnt.

Eine PSA kann in folgende Stufen unterteilt werden: Ausgehend von einem breiten Spektrum von auslösenden Ereignissen werden in der Stufe-1-PSA alle möglichen Unfallsequenzen bis zum Kernschaden (Kernschmelze) betrachtet. Die auslösenden Ereignisse umfassen sowohl anlageninterne Störfälle, wie zum Beispiel Brände, Brüche von kühlmittelführenden Leitungen oder Ausfälle der Wärmeabfuhr, als auch Störfälle mit Ursprung ausserhalb der Anlage, wie Erdbeben, unfallbedingten Flugzeugabsturz oder externe Überflutungen.

Aufbauend auf den Ergebnissen der Stufe-1-PSA wird in der Stufe-2-PSA der weitere Verlauf des Kernschmelzunfalls bis zu einer Freisetzung von radioaktiven Stoffen in die Umwelt untersucht.

Basierend auf Artikel 41 der Kernenergieverordnung verlangt das ENSI für alle schweizerischen Kern­kraftwerke PSA-Studien der Stufen 1 und 2. Die Anforderungen an die Erstellung und Anwendung einer PSA sind in den Richtlinien ENSI-A05 „PSA: Qualität und Umfang“ und ENSI-A06 „PSA: Anwendungen“ festgehalten. Jeder Betreiber hat eine anlagenspezifische PSA entwickelt und aktualisiert diese regelmässig.