Sirenentest 2018: Sirenen warnen auch bei einem schweren Störfall in einem Kernkraftwerk

Morgen Mittwoch, 7. Februar 2018, findet der jährliche gesamtschweizerische Sirenentest statt. Der allgemeine Alarm würde auch bei einem schweren Störfall in einem Schweizer Kernkraftwerk ertönen. In einem solchen Fall berät das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI die Nationale Alarmzentrale NAZ bei der Anordnung von Schutzmassnahmen.

Jeweils am ersten Mittwoch im Februar findet in der Schweiz der Sirenentest statt. Dieses Jahr fällt der Test auf den 7. Februar. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz testet die Funktionstüchtigkeit der 5000 stationären und 2200 mobilen Sirenen beziehungsweise den allgemeinen und den Wasseralarm.

Das allgemeine Alarmzeichen würde die Bevölkerung auch bei einem schweren Störfall in einem der fünf Kernkraftwerke in der Schweiz warnen. Das ENSI erstellt in einem solchen Fall mit seiner eigenen Notfallorganisation Prognosen für die Entwicklung des Störfalls und die mögliche Ausbreitung von Radioaktivität. Es berät mit diesen Berechnungen die Nationalen Alarmzentrale NAZ bei der Anordnung von Schutzmassnahmen für die Bevölkerung.

Ablauf des jährlichen Sirenentests

Von 13.30 bis spätestens 14.00 Uhr wird der allgemeine Alarm getestet: Der allgemeine Alarm ist ein regelmässig auf- und absteigender Heulton, der eine Minute andauert.

Von 14.15 bis spätestens 15.00 Uhr wird in den gefährdeten Gebieten unterhalb von Stauanlagen der Wasseralarm getestet: Der Wasseralarm umfasst zwölf tiefe Dauertöne von je zwanzig Sekunden, die in Abständen von zehn Sekunden ausgelöst werden.

Handlungsempfehlungen für den Ernstfall

Geben die Sirenen ausserhalb des jährlichen Sirenentests Alarm und ertönt das Zeichen „Allgemeiner Alarm“ dann bedeutet das, dass eine Gefährdung für die Bevölkerung bestehen könnte. In diesem Fall gilt es, Radio zu hören, den Anweisungen der Behörden zu folgen und die Nachbarn zu informieren.

Bei einem Wasseralarm müssen die Betroffenen die gefährdeten Gebiete umgehend verlassen und die örtlichen Merkblätter und Anweisungen befolgen.

Über das Ende der Gefahr oder über die Lockerung der Schutzmassnahmen informieren die Behörden über das Radio.

Alarmierung ab Herbst 2018 direkt via Alertswiss-App

Im kommenden Herbst wird das BABS gemeinsam mit den Partnern im Bevölkerungsschutz auf der bestehenden Plattform Alertswiss neue Services lancieren. Zusätzlich zu den bestehenden Vorsorgeinformationen werden künftig auch Ereignisinformationen über Alertswiss verbreitet. Dabei handelt es sich um eine Ergänzung zum bestehenden Alarmierungs- und Informationssystem mittels Sirenen und Radio.

Für die zuständigen Behörden wird es damit möglich sein, auch bei kleineren Ereignissen schnell wichtige Informationen und Verhaltensempfehlungen zielgenau an die Bevölkerung zu kommunizieren. Die Bevölkerung erhält mit der weiterentwickelten Alertswiss-App die Möglichkeit, bei Ereignissen direkt via Push-Meldung alarmiert und informiert zu werden. Parallel dazu werden die Meldungen auf der Alertswiss-Webseite publiziert.