ENSI informiert österreichische Delegation über Zustand der Kernkraftwerke in der Schweiz

Im Rahmen des 18. bilateralen Nuklearexpertentreffens hat das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI Fragen aus Österreich zu den Kernkraftwerken in der Schweiz und dem Strahlenschutz beantwortet.

Das ENSI informierte am Treffen in Zürich über die Beurteilung der Einschlüsse im Reaktordruckbehälter von Beznau 1 und den Entscheid, den Reaktor wiederanfahren zu lassen.

Zur Aufsicht über die Kernanlagen in der Schweiz wurde zudem über die Untersuchungen zum Local-Dryout im Kernkraftwerk Leibstadt und die technische Sicherheitsanalyse für bestehende Kernanlagen gesprochen. Darüber hinaus informierte das ENSI über die Dosen strahlenexponierter Personen und die Abgaben an die Umwelt.

Die Schweizer Delegation des vom Bundesamt für Energie (BFE) geleiteten bilateralen Nuklearexpertentreffens bestand aus Vertreterinnen und Vertretern des ENSI, BFE und der Nationalen Alarmzentrale (NAZ).

Das Nuklearinformationsabkommen

Das Nuklearinformationsabkommen regelt den gegenseitigen Informationsaustausch nicht nur über Vorkommnisse, in deren Folge es zu einer Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umwelt kommen kann, sondern auch generell über Nuklearprogramme, Erfahrungen und Rechtsetzung im Bereich der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes.

Es wurde 1999 durch Bundesrat Flavio Cotti und seinem österreichischen Amtskollegen Wolfgang Schüssel unterzeichnet.

Analoge Abkommen hat die Schweiz auch mit Deutschland, Frankreich und Italien abgeschlossen.