Diskussion über nukleare Sicherheit im Rahmen des Atomwaffen-Sperrvertrags

In Genf fand letzte Woche das Vorbereitungstreffen für die Überprüfungskonferenz 2020 des Atomwaffensperrvertrages statt. Die Schweiz hat in diesem Kontext einen internationalen Anlass zur Nuklearsicherheit und der friedlichen Nutzung der Kernenergie veranstaltet. Der Direktor des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI war auf dem Podium dieser Veranstaltung und hat sich für eine Stärkung der nuklearen Sicherheit eingesetzt.

„Nukleare Sicherheit ist eine Grundvoraussetzung für die friedliche Nutzung der Kernenergie“, sagt ENSI-Direktor Hans Wanner in Genf. „Daher ist es wichtig, dieses Thema im Rahmen des Atomwaffensperrvertrags anzusprechen und das Konzept der kontinuierlichen Verbesserung der nuklearen Sicherheit auch hier zu verankern“.

Während der Podiumsdiskussion wurde das Schweizer Engagement für die nukleare Sicherheit auf internationaler Ebene gewürdigt, beispielsweise die Rolle der Schweiz bei der Verabschiedung der Wiener Erklärung über nukleare Sicherheit. „Die Wiener Erklärung ist das einzige internationale Übereinkommen, welches das Konzept der kontinuierlichen Verbesserung festhält. Da das letzte Abschlussdokument des Atomwaffensperrvertrages aus dem Jahre 2010 stammt und damit vor dem Nuklearunfall in Fukushima verabschiedet wurde, ist es wichtig, dass die Prinzipien der Wiener Erklärung im neuen Abschlussdokument von 2020 verankert werden“, sagt Hans Wanner.

Aufsichtsbehörden und Betreiber spielen für die nukleare Sicherheit eine Schlüsselrolle. Sie können die Sicherheit der Kernkraftwerke weltweit verbessern, indem sie sich gegenseitig austauschen und voneinander lernen. „Der regelmässige Austausch und die systematische Verarbeitung von Betriebserfahrungen liefern einen wichtigen Beitrag zur nuklearen Sicherheit weltweit“, sagt Wanner.

Atomwaffensperrvertrag

Der Atomwaffensperrvertrag NVV, der im März 1970 in Kraft trat, soll die Verbreitung von Atomwaffen verhindern. Der Vertrag wurde ursprünglich für einen Zeitraum von 25 Jahren geschlossen. Am 11. Mai 1995 wurde der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert. Alle fünf Jahre ist eine Überprüfungskonferenz vorgesehen. Zur Vorbereitung der Überprüfungskonferenz finden Treffen in Wien, Genf und New York statt. Die 190 Vertragsparteien werden in zwei Kategorien eingeteilt: Kernwaffenstaaten (NWS) – bestehend aus den USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien – und Nicht-Kernwaffenstaaten (NNWS). Der Vertrag baut auf drei Säulen auf: Nukleare Abrüstung, Non-Proliferation und friedliche Nutzung der Kernenergie.