Keine ungewöhnlichen Radioaktivitätswerte über Solothurn und Freiburg festgestellt

Vom 28. Mai bis 1. Juni 2018 haben die alljährlichen Radioaktivitätsmessflüge stattgefunden. Es wurden keine ungewöhnlichen Werte festgestellt.

Die Messung der Radioaktivität über den Gebieten um die Schweizer Kernkraftwerke aus der Luft – die sogenannte Aeroradiometrie – erfolgt durch die Nationale Alarmzentrale NAZ im Auftrag des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI. Die Schweizer Kernanlagen werden im Turnus alle zwei Jahre vermessen. Dieses Jahr sind die Kernkraftwerke Beznau und Leibstadt an der Reihe.

Der Aeroradiometrie-Bericht wird jeweils auf der Website der Nationalen Alarmzentrale NAZ der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die wichtigsten Ergebnisse finden sich nachstehend:

  • Für das Gebiet der Städte Solothurn (und Umgebung) und Freiburg (und Umgebung), das Gebiet des Mont-Vully sowie auf der Strecke Bern – Thun – Spiez – Kandertal konnten Messkarten erstellt werden, welche die normale Radioaktivität abbilden. Es wurden keine ungewöhnlichen Werte festgestellt.
  • In der Umgebung der Kernkraftwerke Beznau und Leibstadt (inklusive zweier Sektoren der Notfallschutzzone 2), des Paul Scherrer Instituts und des Zwischenlagers Zwilag wurde ausserhalb der Betriebsareale keine Ablagerung von künstlicher Radioaktivität festgestellt. Es wurden keine Änderungen gegenüber den Messresultaten der Vorjahre registriert.
Karte der Ortsdosisleistung in der Umgebung der Kernkraftwerke Beznau und Leibstadt.

Auf der Karte mit der Ortsdosisleistung ist das Kernkraftwerk Leibstadt klar zu erkennen. Dies liegt daran, dass bei Siedewasserreaktoren (wie Mühleberg und Leibstadt) Frischdampf mit Stickstoff N-16 aus dem Reaktor auf die Turbinen im Maschinenhaus geleitet wird. Da das Dach des Maschinenhauses nur eine geringe Abschirmung bietet, können die Gammastrahlen des Stickstoffisotops N-16 über dem Maschinenhaus aus der Luft gut detektiert werden. Die Dosisleistung im zugänglichen Bereich am Boden liegt unterhalb der gesetzlichen Vorgaben. Sie ist für Mensch und Umwelt unbedenklich.