Sicherer Betrieb der Kernanlagen im Aufsichtsjahr 2017

Die Kernanlagen in der Schweiz sind im Betriebsjahr 2017 sicher betrieben worden. Zu diesem Schluss kommt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI in seinem Aufsichtsbericht. Das Aufsichtsjahr 2017 wurde zudem geprägt durch längere Stillstände, die den Block 1 des Kernkraftwerks Beznau und das Kernkraftwerk Leibstadt betrafen.

Aufsichtsbericht 2017Im Aufsichtsjahr 2017 haben alle Kernanlagen, die in Betrieb waren, die Sicherheitsanforderungen des Gesetzgebers erfüllt und sind sicher betrieben worden. Das ENSI stufte bei den Kernkraftwerken im Berichtsjahr 26 Vorkommnisse als meldepflichtig ein. Alle Vorkommnisse sind der Stufe 0 auf der internationalen Ereignisskala INES zugeordnet worden. Das heisst, es handelt sich bei den Vorkommnissen um Ereignisse ohne oder mit geringer sicherheitstechnischer Bedeutung. Letztmals wurden im Jahr 2009 weniger Vorkommnisse gezählt. Damals waren es 22. Als Vergleich: Im Jahr 2016 hatte das ENSI 31, im Jahr zuvor 34 und im Jahr 2014 38 Ereignisse als meldepflichtig eingestuft.

Sicherheitsbewertungen der Kernanlagen

Das ENSI nimmt Ende des Betriebsjahrs jeweils eine zusammenfassende Sicherheitsbewertung vor. Es beurteilt die Kernkraftwerke anhand der Kriterien Auslegungsvorgaben, Betriebsvorgaben, Zustand und Verhalten der Anlage sowie Zustand und Verhalten von Mensch und Organisation. Die vier beurteilten Werke Beznau 2, Mühleberg, Gösgen und Leibstadt erhielten alle durchwegs die Bewertungen gut und hoch.

Die Sicherheitsbewertungen auf einen Blick

Das ENSI bewertet jährlich die Sicherheit eines jeden Kernkraftwerks im Rahmen einer systematischen Sicherheitsbewertung. Dabei werden neben meldepflichtigen Vorkommnissen weitere Erkenntnisse berücksichtigt, insbesondere die Ergebnisse der rund 470 Inspektionen, die das ENSI im Jahr 2017 durchgeführt hatte. Darauf abgestützt vergibt das ENSI Prädikate der Stufen hoch, gut, ausreichend oder ungenügend.

Kernkraftwerk Beznau, Block 1: Für den Block 1 verzichtete das ENSI angesichts der im 2017 noch offenen Bewertung der Befunde am Reaktordruckbehälter auf eine zusammenfassende Beurteilung.

Kernkraftwerk Beznau, Block 2: Das ENSI beurteilte die Sicherheit des Bocks 2 bezüglich der Auslegungsvorgaben als gut, bezüglich der Betriebsvorgaben als hoch, bezüglich des Zustands und Verhaltens der Anlage als gut und bezüglich des Zustands und Verhaltens von Mensch und Organisation als gut.

Kernkraftwerk Mühleberg: Für die Sicherheit hinsichtlich der Auslegungsvorgaben erteilte das ENSI die Bewertung gut, hinsichtlich der Betriebsvorgaben hoch, hinsichtlich des Zustands und Verhaltens der Anlage gut und hinsichtlich des Zustands und des Verhaltens von Mensch und Organisation gut.

Kernkraftwerk Gösgen: Für das Kernkraftwerk Gösgen vergab das ENSI bei den Auslegungsvorgaben ein Gut, bei den Betriebsvorgaben ein Hoch, beim Zustand und Verhalten der Anlage ein Gut und beim Kriterium „Zustand und Verhalten von Mensch und Organisation“ ein Gut.

Kernkraftwerk Leibstadt: Das ENSI beurteilte die Sicherheit bezüglich der Auslegungsvorgaben als hoch, bezüglich der Betriebsvorgaben als hoch, bezüglich des Zustands und Verhaltens der Anlage als gut und bezüglich des Zustands und Verhaltens von Mensch und Organisation als gut.

Längere Revisionsstillstände in Leibstadt

Neben dem sicheren Betrieb der Anlagen wurde das Aufsichtsjahr 2017 auch durch längere Stillstände geprägt: Das Anfahren des Kernkraftwerks Leibstadt (KKL) verzögerte sich, weil wegen der Dryout-Befunde aus der Jahreshauptrevision 2016 umfangreiche Untersuchungen nötig waren. Das ENSI erteilte die Freigabe für den Leistungsbetrieb schliesslich mit Auflagen. Die thermische Leistung neuer Brennelemente und der Durchsatz der Kernumwälzung wurden begrenzt. Die Ursachenabklärung zu den Befunden war Ende des Berichtsjahrs noch im Gange. Beim Wiederanfahren am 17. Februar 2017 musste die Schichtmannschaft wegen einer defekten Abgasanlage im Maschinenhaus eine manuelle Reaktorschnellabschaltung auslösen. Am 20. Februar konnte das KKL den Leistungsbetrieb wieder aufnehmen. Er verlief störungsfrei bis zum Zyklusende.

Das Anfahren der Anlage zum 34. Betriebszyklus war ursprünglich auf den 7. November 2017 geplant. Kurz vor diesem Termin meldete ein Brennelementlieferant einen Fehler bei der Qualitätssicherung der Hüllrohre. Nachdem das KKL die betroffenen Brennelemente ersetzt hatte, erteilte das ENSI die Freigabe für den Leistungsbetrieb mit vergleichbaren Auflagen wie für den 33. Zyklus. Das KKL nahm den Betrieb am 18. Dezember wieder auf. Eine fehlerhaft ausgeführte Umschaltung einer Speisewasserpumpe führte allerdings am 21. Dezember zu einer automatischen Reaktorschnellabschaltung. Am 22. Dezember konnte das KKL den Leistungsbetrieb wieder aufnehmen.

Beznau 1 war im Aufsichtsjahr ausser Betrieb

Während des ganzen vergangenen Jahres stand der Block 1 des Kernkraftwerks Beznau still. Ende des Aufsichtsjahres reichte die Axpo den überarbeiteten Sicherheitsnachweis ein, der aufzeigte, dass die im Stahl des Reaktordruckbehälters gefundenen Einschlüsse keinen negativen Einfluss auf die Sicherheit haben. Der Block 1 erhielt im März 2018 die Freigabe zum Wiederanfahren.