Neuausgabe der Richtlinie ENSI-A01 zur technischen Sicherheitsanalyse für Kernanlagen

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat die Richtlinie ENSI-A01 „Anforderungen an die deterministische technische Sicherheitsanalyse“ überarbeitet. Die Neuausgabe berücksichtigt neue internationale Empfehlungen. Zudem werden Auslegungsanforderungen der Richtlinie ENSI-G02 klar von der Nachweisführung getrennt.

Die Western European Nuclear Regulators Association WENRA hat nach den Ereignissen in Fukushima die „Safety Reference Levels“ aktualisiert, welche unter anderem detaillierte Anforderungen an die Störfallbeherrschung auf den Sicherheitsebenen 3 und 4a stellen. Diese Anforderungen wurden in die Richtlinie ENSI-A01 übernommen. Darüber hinaus wurde die ursprünglich aus dem Jahr 2009 stammende Richtlinie ENSI-A01 insgesamt dem aktuellen Stand der Technik angepasst.

Mit der Richtlinie ENSI-G02 «Auslegungsgrundsätze für in Betrieb stehende Kernkraftwerke: Sicherheitskonzepte und Auslegungsanforderungen» werden Auslegungsanforderungen an KKW formuliert. Die entsprechende Nachweisführung wird in der Richtlinie ENSI-A01 geregelt. Sie vermeidet eine Vermischung von Auslegungsanforderungen und der Nachweisführung im Regelwerk.

Ausgangslage

Am 1. Februar 2005 sind das Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1) und die Kernenergieverordnung vom 10. Dezember 2004 (KEV; SR 732.11) in Kraft getreten. Gestützt auf Art. 8 Abs. 6 KEV erliess das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK die Verordnung über die Gefährdungsannahmen und die Bewertung des Schutzes gegen Störfälle in Kernanlagen vom 17. Juni 2009 (SR 732.112.2).

Diese Verordnung legt fest, welche Gefährdungsannahmen zu treffen und nach welchen Kriterien diese zu bewerten sind. Das ENSI wird dort beauftragt, die Anforderungen an die deterministische Sicherheitsanalyse in Richtlinien zu regeln (Art. 2 Abs. 4). Mit der Richtlinie ENSI-A01 wird diesem Auftrag für die technische Sicherheitsanalyse Rechnung getragen.

Für die radiologische Sicherheitsanalyse gelten die Richtlinien ENSI-A08 «Quelltermanalyse: Umfang, Methodik und Randbedingungen» und ENSI-G14 «Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung».

Die öffentliche Anhörung zum Entwurf der Neuausgabe der Richtlinie ENSI-A01 dauerte vom 25. Juli 2017 bis zum 28. Februar 2018.