ENSI ersetzt zusammen mit BAG und Suva bisherige Freimess-Richtlinie

Die bisherige Richtlinie ENSI-B04 zur Freimessung von Materialien und Bereichen aus kontrollierten Zonen wird durch eine Neuausgabe abgelöst. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI gibt auch die neue Richtlinie in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit BAG und der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt Suva heraus.

Die Neuausgabe der Richtlinie ENSI-B04 trägt den Titel „Befreiung von Kontroll- und Überwachungsbereichen sowie Materialien von der Bewilligungspflicht und Aufsicht“. Sie legt nach wie vor die messtechnischen und administrativen Anforderungen fest, mit denen Materialien aus Kontroll- und Überwachungsbereichen entfernt oder Bereiche daraus ausgezont werden können.

Mit der Revision der Strahlenschutzverordnung wurden die Anforderungen der IAEA Basic Safety Standards und der Euratom Basic Safety Standards Directive an die Befreiung von der behördlichen Aufsicht in die schweizerische Gesetzgebung übernommen.

Insbesondere wurden mit diesem Schritt die Schweizer Befreiungsgrenzen international harmonisiert, so dass bei befreiten Stoffen oder Abfällen bei einem Grenzübertritt keine Probleme entstehen.

Mit der Neuausgabe der Richtlinie, die auch im Aufsichtsbereich des BAG und der Suva angewendet werden kann, werden die Anforderungen an die Freimessung in der ganzen Schweiz einheitlich festgelegt.

Mit dem anstehenden Rückbau von Kernkraftwerken, insbesondere dem des Kernkraftwerks Mühleberg, mussten die Aspekte der Freimessung von grossen Materialmengen (Gesamt-Gamma-Aktivitäts-Messsysteme), von Hallen und Gebäuden (ln-Situ-Gammaspektrometrie-Messsysteme) vertieft geregelt werden. Dazu gehörte auch eine Neuformulierung der Methoden zur Befreiung von Materialien und Räumen aufgrund von Messungen an Stichproben.

Ein weiterer Aspekt sind die Festlegungen bezüglich des Vorgehens bei der Befreiung oder Verwertung von Materialien nach einer Abklinglagerung.