Artikelserie Barrieren 6/6: Das Containment hält radioaktive Stoffe im Reaktorgebäude

Der Reaktordruckbehälter wird durch das Containment als dritte Barriere umschlossen. Dieses besteht aus einem Primärcontainment aus Stahl und einem Sekundärcontainment aus Beton.

Das Containment besteht aus einem Primär- und einem Sekundärcontainment. Das Primärcontainment aus massivem, etwa vier Zentimeter dickem und luftdicht verschweisstem Stahl schliesst den Reaktordruckbehälter RDB vollständig und weitgehend luftdicht ein.

Während des Leistungsbetriebs kann das Primärcontainment – wenn überhaupt – nur über druckfeste und gasdichte Schleusen begangen werden. Solche Druckschleusen besitzen zwei Türen, welche gegeneinander geschlossen werden, sodass eine Tür immer nur dann geöffnet werden kann, wenn die andere geschlossen und der Druckausgleich vollzogen ist. Neben den betrieblichen Personenschleusen gibt es noch Notschleusen für den Notfall sowie Materialschleusen für das Einbringen von Material.

Zusätzliche Sicherheit durch Unterdruck

Das Sekundärcontainment umschliesst das Primärcontainment mit  einer massiven Betonwand. Es ist üblicherweise ein sogenanntes Confinement. Ein Confinement sorgt durch einen permanenten Unterdruck für die Rückhaltung von Schadstoffen. Der Unterdruck garantiert, dass im Fall eines Lecks Luft von aussen nach innen dringen würde, nicht umgekehrt.

Bei einem gravierenden Störfall mit erhöhtem Containmentdruck helfen Filtersysteme: Über diese Filtersysteme können die Kernkraftwerksbetreiber Gase aus der Containmentatmosphäre ablassen, um das Containment vor einem Überdruckversagen zu schützen. Die sogenannte gefilterte Druckentlastung würde 99 Prozent der radioaktiven Aerosole im Kernkraftwerk zurückhalten.

Sicherheit und Sicherung

Das Containment hat eine doppelte Schutzfunktion. Neben dem Schutz der Aussenwelt vor radioaktiven Stoffen und Strahlen schützen  die Stahl- bzw. Betonwände den Reaktor auch gegen Einwirkungen von aussen, wie z.B. Explosionen oder Flugzeugabsturz.

Die Eisenarmierung des Reaktorgebäudes um das Containment des Kernkraftwerks Gösgen (Stand: 9.12.1975). Bild: Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG.

 

Dies ist der letzte von sechs Artikeln zum Thema Barrieren zum Einschluss radioaktiver Stoffe. Der erste beschreibt das Barrierenprinzip, Artikel 2 bis 6 beschreiben die verschiedenen Barrieren.