ENSI schickt Neuausgabe der Zwischenlager-Richtlinie in öffentliche Anhörung

Bild: ZWILAG

Die ENSI-Richtlinie über Lager für radioaktive Abfälle und abgebrannte Brennelemente wird grundlegend überarbeitet. Die Anhörung ist öffentlich und dauert bis zum 31. März 2019.

Am 1. September 2010 wurde die Richtlinie ENSI-G04 in Kraft gesetzt. Sie regelte Auslegung und Betrieb von Zwischenlagern und löste die bisherige Richtlinie HSK-R-29 ab. Die Richtlinie ENSI-G04 wurde in der Folge zweimal revidiert, im März 2012 und im Juni 2015.

Bei der ersten Revision standen Präzisierungen und Änderungen von Festlegungen für Grosskomponenten und die Anforderungen an die systematische Sicherheitsbewertung im Vordergrund.

Gegenstand der zweiten Revision war die ersatzlose Streichung des Kapitels „Systematische Sicherheitsbewertung“, nachdem die entsprechenden Anforderungen in die neuen Richtlinien ENSI-A03 und ENSI-G08 transferiert worden waren. Die Revisionsgründe und die entsprechenden Änderungen sind in den früheren Erläuterungsberichten dokumentiert.

Seit der letzten Revision der Richtlinie ENSI-G04 im Juni 2015 geben geänderte Randbedingungen Anlass zu einer grundsätzlichen Überarbeitung und Neuausgabe der Richtlinie. So sind die Auslegungs-Aspekte neu Gegenstand anderer Richtlinien. Aufgrund der Tatsache, dass die neue Richtlinie ausschliesslich auf die betrieblichen Aspekte eingeht, wird sie neu als B-Richtlinie (ENSI-B17) bezeichnet.

Die Anhörung läuft bis zum 31. März 2019.