Das ENSI hat die Erdbebensicherheit des KKW Beznau korrekt beurteilt
Die Medienmitteilung des Bundesverwaltungsgerichts im Wortlaut:
Das ENSI hat die Erdbebensicherheit des Kernkraftwerks Beznau gemäss den rechtlichen Vorgaben beurteilt. Das Bundesverwaltungsgericht weist in diesem Zusammenhang eine Beschwerde von 15 Privatpersonen ab.
Im Nachgang zum Kernkraftwerk-Unfall in Fukushima im März 2011 verlangte das Eidgenössische Nuklearinspektorat (ENSI) von der Axpo Power AG, dass sie die Erdbebensicherheit des Kernkraftwerks Beznau überprüft. Die Betreiberin hatte nachzuweisen, dass das KKW Beznau ein Erdbeben, wie es sich höchstens einmal in 10’000 Jahren ereignet, beherrscht und dabei in der Umgebung der Anlage eine Strahlenbelastung von 100 Millisievert nicht überschritten wird. Das ENSI stellte im Juli 2012 fest, dass die Betreiberin den geforderten Sicherheitsnachweis erbracht habe und erachtete deshalb eine unverzügliche vorläufige Ausserbetriebnahme des KKW Beznau für nicht angezeigt.
Vorbringen von 15 Privatpersonen
Die betreffend den Sicherheitsnachweis erlassene Verfügung des ENSI von Anfang 2017 fochten 15 Privatpersonen im April 2017 mit Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) an. Sie stellten insbesondere den vom ENSI vorgesehenen Dosisgrenzwert für die Strahlenbelastung von 100 Millisievert in Frage. Ihrer Meinung nach sollte dieser bei einem 10‘000-jährlichen Erdbeben bei einem Millisievert angesetzt werden. Da dieser tiefere Grenzwert bei einem derartigen Ereignis überschritten werde, sei der Weiterbetrieb des Kernkraftwerks widerrechtlich und sie verlangten die unverzügliche vorläufige Ausserbetriebnahme des KKW Beznau.
Beurteilung des Bundesverwaltungsgerichts
Nach Auslegung der massgeblichen Normen kommt das BVGer zum Schluss, dass das ENSI den zulässigen Grenzwert für die Strahlenbelastung bei einem 10‘000-jährlichen Erdbeben zu Recht bei 100 Millisievert angesetzt hat. Zudem musste das ENSI in seiner Beurteilung keine weiteren, selteneren Erdbeben berücksichtigen und die Strahlendosis wurde korrekt berechnet. Demnach weist das Gericht die Beschwerde ab.
Dieses Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden.