KKL: Leckage an Schweissnaht vor Entleerungsarmatur am 9. Oktober 2018

Betroffenes Werk/Titel

KKW Leibstadt: Leckage an Schweissnaht vor Entleerungsarmatur

Datum/Zeit

9. Oktober 2018/21:06 Uhr

Sachverhalt

Nach einem Test des Hochdruck-Kernsprühsystems (Division 31) während der Jahreshauptrevision zeigte sich am 9. Oktober 2018 eine rissbedingte Leckage an der Schweissnaht einer Entleerungsleitung. Schadensursache waren verstärkte Schwingungen während des Tests. Bei diesem Test wurde das Hochdruck-Kernsprühsystem mit dem Notstromdieselgenerator betrieben. Aufgrund einer leicht erhöhten (aber noch zulässigen) Frequenz des Dieselgenerators erzeugte die Hochdruck-Einspeisepumpe einen erhöhten Druck. In Kombination mit einem aus leittechnischen Gründen verzögert öffnenden Mindestmengenventil kam es zum wiederholten Ansprechen eines Sicherheitsventils und damit verbunden zu verstärkten Schwingungen.

Im Kontext der am 4. Mai 2018 festgestellten eingeschränkten Verfügbarkeit der Division 51 erfordert das Vorkommnis vom 9. Oktober 2018 keine Anpassung der Gesamtbewertung als INES 1 der zeitlichen Überlagerung mit den Nichtverfügbarkeiten der Divisionen 11 und 31. Die Nichtverfügbarkeit der Division 31 umfasst auch das zugehörige Hochdruck-Kernsprühsystem.

Einstufung (nach Richtlinie ENSI-B03)

INES-Stufe 0

Massnahmen des Betreibers

Das KKL ersetzte die betroffene Entwässerungsleitung. Nach einer vom ENSI freigegebenen Optimierung der relevanten Betriebsparameter zeigte ein erneuter, im Beisein des ENSI durchgeführter Test keine Befunde, die gegen das Wiederanfahren der Anlage gesprochen hätten. Das KKL wird einen technischen Bericht zur Funktionalitätsabklärung des Sicherheitsventils erstellen und eine Anpassung der Textvorschriften und Wartungsanweisungen vornehmen.

Massnahmen des ENSI

Das Vorkommnis vom 9. Oktober 2018 ist zwar keine exakte Wiederholung eines früher aufgetretenen Vorkommnisses. Da es im Hochdruck-Kernsprühsystems aber bereits mehrfach zu ähnlichen meldepflichtigen Vorkommnissen und anderen anomalen Befunden gekommen ist, verlangt das ENSI eine schriftliche Darlegung des Informationsflusses zwischen den Organisationseinheiten im KKL. Das KKL hat zudem darzulegen, welche Lehren im Bereich der Entscheidungsfindung gezogen und welche Massnahmen daraus abgeleitet werden.

Beurteilung durch das ENSI

Das Vorkommnis hatte eine geringe sicherheitstechnische Bedeutung.

Kriterien für die Aufschaltung auf der ENSI-Website

Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem Kernschaden führt

Das ENSI informiert die Öffentlichkeit in seinem jährlichen Aufsichtsbericht über sämtliche meldepflichtigen Vorkommnisse im Bereich der nuklearen Sicherheit. Über Vorkommnisse, die eines der folgenden Kriterien erfüllen, informiert das ENSI auf der Website laufend:

  • INES-Stufe 1 oder höher,
  • Auslösung von Sicherheitssystemen,
  • Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem Kernschaden führt,
  • Inkorporation radioaktiver Stoffe mit einer Folgedosis von mehr als 1 mSv.

 

Aktualisiert: 10. Mai 2019