KKG: Defektes Getriebe einer Absperrklappe vom 13. November 2018

Betroffenes Werk/Titel

KKW Gösgen: Defektes Getriebe einer Absperrklappe

Datum/Zeit

13. November 2018/14.45 Uhr

Sachverhalt

Die Abfuhr der Abwärme diverser Komponenten im normalen Leistungsbetrieb erfolgt über den Betriebskühlkreis, der die Wärme an einen nuklearen Zwischenkühlkreis abgibt. Im Verlaufe eines Betriebszyklus finden periodisch Umschaltungen zwischen den beiden für diesen Zweck genutzten Zwischenkreisläufen statt. Am 9. November 2018 öffnete sich dabei eine Absperrklappe nicht vollständig. Wie die Störungsabklärung am 13. November 2018 zeigte, war im Antriebsgetriebe einer von drei Bolzen gebrochen, womit ein meldepflichtiges Vorkommnis vorlag.

Einstufung (nach Richtlinie ENSI-B03)

INES-Stufe 0

Massnahmen des Betreibers

Nach Austausch des Getriebes funktionierte die Absperrklappe wieder normal. Der gebrochene Bolzen wird untersucht und abhängig vom Ergebnis bei Bedarf weitere Massnahmen festgelegt.

Massnahmen des ENSI

Das ENSI sieht die vom KKG getroffenen Massnahmen als zielführend und ausreichend an.

Beurteilung durch das ENSI

Das Vorkommnis hatte eine geringe sicherheitstechnische Bedeutung.

Kriterien für die Aufschaltung auf der ENSI-Website

Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem Kernschaden führt

Das ENSI informiert die Öffentlichkeit in seinem jährlichen Aufsichtsbericht über sämtliche meldepflichtigen Vorkommnisse im Bereich der nuklearen Sicherheit. Über Vorkommnisse, die eines der folgenden Kriterien erfüllen, informiert das ENSI auf der Website laufend:

  • INES-Stufe 1 oder höher,
  • Auslösung von Sicherheitssystemen,
  • Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem Kernschaden führt,
  • Inkorporation radioaktiver Stoffe mit einer Folgedosis von mehr als 1 mSv.