Sicherheit der Kernanlagen auch 2018 gewährleistet

Im vergangenen Jahr wurden die Schweizer Kernanlagen sicher betrieben. Zu diesem Schluss kommt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI in seinem Aufsichtsbericht. 2018 war geprägt von zwei verfahrensrechtlichen Meilensteinen.

Die Schweizer Kernanlagen sind auch 2018 sicher betrieben worden. Der Schutz von Bevölkerung und Umwelt war jederzeit gewährleistet. Das ist dem Aufsichtsbericht 2018 des ENSI zu entnehmen.

Für die fünf Kernkraftwerke nimmt das ENSI für jedes Aufsichtsjahr jeweils eine systematische Sicherheitsbewertung vor. Dabei beurteilt es die Sicherheitsvorsorge und das Betriebsgeschehen der Kernkraftwerke hinsichtlich Auslegungsvorgaben, Betriebsvorgaben, Zustand und Verhalten der Anlage sowie Zustand und Verhalten von Mensch und Organisation. Grundlage dieser Sicherheitsbewertung für das Jahr 2018 sind die Inspektionen des ENSI, die Zulassungsprüfungen des Personals, die Analysen der meldepflichtigen Vorkommnisse und die Sicherheitsindikatoren.

33 meldepflichtige Vorkommnisse in Kernkraftwerken

Im Berichtsjahr waren in den Schweizer Kernkraftwerken insgesamt 33 meldepflichtige Vorkommnisse zu verzeichnen. Diese Zahl liegt im Rahmen der Vorjahre. 31 Vorkommnisse ordnete das ENSI der Stufe 0 der internationalen Ereignisskala INES zu, zwei der Stufe 1.

Die beiden INES-1-Vorkommnisse betrafen das Kernkraftwerk Leibstadt. Hier kam es zu Beginn der Jahreshauptrevision im Containment durch die ungenügende Wasserüberdeckung des ausgebauten Wasserabscheiders zu einer Erhöhung der Ortsdosisleistung. Ebenfalls zu einer INES-1-Bewertung führte eine eingeschränkte Verfügbarkeit der Systeme zur Wärmeabfuhr.

Bezüglich nuklearer Sicherheit meldepflichtige Vorkommnisse sind Ereignisse und Befunde, aus denen sich Lehren zugunsten der Sicherheit ziehen lassen.

UVEK bewilligt Stilllegung von Mühleberg

Geprägt war das Berichtsjahr von zwei verfahrensrechtlichen Meilensteinen: Zum einen hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK die Stilllegungsverfügung für das Kernkraftwerk Mühleberg erlassen. Zum anderen hat der Bundesrat die Etappe 2 des Sachplanverfahrens abgeschlossen.

In der Stilllegungsverfügung für Mühleberg wird der nukleare Rückbau des Kernkraftwerks angeordnet. Entsprechend führte dieses in seinem 46. Betriebsjahr die letzte Jahreshauptrevision durch und bereitete sich auf den Nachbetrieb vor. Das ENSI wird das Kernkraftwerk auch nach seiner Abschaltung im Jahr 2019 begleiten und darüber wachen, dass die Sicherheit während der Nachbetriebs- und Rückbauphase jederzeit gewährleistet bleibt.

Meilenstein in Standortsuche für Tiefenlager

Bei der Standortsuche für geologische Tiefenlager erfolgte ebenfalls ein wichtiger Schritt: Im November 2018 hat der Bundesrat entschieden, dass die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle Nagra – so wie vom ENSI vorgeschlagen – drei Standortgebiete weiter untersuchen soll: Jura Ost, Zürich Nordost und Nördlich Lägern. Damit ist die Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager abgeschlossen. Neben der Standortprüfung untersuchen die involvierten Fachleute in der dritten Phase auch die Auswirkungen der Lager auf Gesellschaft und Wirtschaft. Diese letzte Etappe wird voraussichtlich bis 2029 dauern. Nach heutigem Planungsstand soll das Lager für schwach- und mittelaktive Abfälle ab 2050 in Betrieb gehen, jenes für hochaktive Abfälle ab 2060. Bis dahin werden radioaktive Abfälle unter Aufsicht des ENSI im Zentralen Zwischenlager in Würenlingen aufbewahrt. Dieses verfügt über eine genügende Kapazität.