Zum Schutz der Aare: Übergangsregelung für KKW Beznau

Das Bundesamt für Energie BFE hat eine Übergangsregelung für die Kühlwassereinleitung des Kernkraftwerks Beznau in die Aare erlassen. Damit reagiert das BFE auf den Hitzesommer 2018.

In der Gewässerschutzverordnung ist eine Temperaturlimite von 25°C für Fliessgewässer festgesetzt. Wird diese Temperatur überschritten, hat das Einfluss auf die Kühlwassereinleitung des Kernkraftwerks Beznau und die Leistung der Anlage muss unter Umständen gedrosselt oder heruntergefahren werden. Das Bundesamt für Energie BFE hat hierzu ein Verfahren eröffnet, in dem geprüft wird, ob und wie die Einleitungsbewilligung des Kernkraftwerks angepasst oder neuerteilt wird. Ausserdem hat das BFE am 4. Juli 2019 eine Übergangsregelung verfügt, die von der KKB-Betreiberin Axpo per sofort umzusetzen ist. Mit dieser Verfügung wird für das KKW Beznau die gesetzlich festgelegte Temperaturlimite grundsätzlich für verbindlich erklärt.

Die Mitteilung des BFE im Wortlaut:

Das Bundesamt für Energie (BFE) hat das Verfahren für eine allfällige Anpassung oder Neuerteilung der Bewilligung für die Kühlwassereinleitung des Kernkraftwerks Beznau eröffnet. Weiter hat das BFE am 4. Juli 2019 gegenüber der Betreiberin Axpo eine per sofort umzusetzende Übergangsregelung für die Kühlwassereinleitung verfügt (siehe Anhang). Mit dieser Verfügung wird für das Kernkraftwerk Beznau die in der Gewässerschutzverordnung festgelegte Temperaturlimite von 25°C für Fliessgewässer grundsätzlich verbindlich erklärt. Wird diese Temperatur überschritten oder droht überschritten zu werden, muss die Leistung des Kernkraftwerks Beznau stark gedrosselt oder ganz heruntergefahren werden. Im Hitzesommer 2018 hatte die Aare beim Kernkraftwerk Beznau die Temperatur von 25°C während mehrerer Tage teilweise deutlich überschritten. Dies soll mit der Übergangsregelung für den Sommer 2019 verhindert werden. Entsprechend wird einer allfälligen Beschwerde gegen die Verfügung die aufschiebende Wirkung entzogen.

Die heute geltende Einleitungsbewilligung für das Kernkraftwerk Beznau stützt sich auf die Verordnung über Abwassereinleitungen von 1975. 1999 wurde diese Verordnung durch die Gewässerschutzverordnung abgelöst. Diese legt fest, dass bei der Einleitung von Kühlwasser in ein Fliessgewässer die Temperatur desselben 25°C nicht übersteigen darf. Ausnahmen für Kernkraftwerke können dann gewährt werden, wenn sie aus wichtigen Gründen (Reaktorsicherheit, Versorgungssicherheit, Netzstabilität, Verhältnismässigkeit) erforderlich sind.

Verfahren für Anpassung oder Neuerteilung der Einleitungsbewilligung gestartet

Aufgrund dieser neuen rechtlichen Grundlagen muss geprüft werden, ob die bestehende Einleitungsbewilligung für das Kernkraftwerk Beznau angepasst oder durch eine neue Einleitungsbewilligung ersetzt werden muss. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat als verfahrensleitende Behörde ein Verfahren eröffnet und die Axpo zur Einreichung der notwendigen Unterlagen aufgefordert.