Protokollfälschungen im KKW Leibstadt: ENSI reicht Strafanzeige ein

Ende Januar 2019 informierte das ENSI darüber, dass ein Mitarbeiter des Kernkraftwerks Leibstadt seit 2016 Daten in Prüfprotokolle eingetragen hatte, ohne die Prüfung durchgeführt zu haben. Weiterführende Abklärungen weisen jetzt darauf hin, dass der Mitarbeiter die Prüfprotokolle von weiteren Strahlenmessgeräten gefälscht hat. Das ENSI hat deshalb Strafanzeige erstattet.

Einem Mitarbeiter des Kernkraftwerks Leibstadt (KKL) wird zur Last gelegt, zahlreiche Funktionsprüfungen mobiler Strahlenmessgeräte nicht durchgeführt und die Prüfprotokolle gefälscht zu haben. Für das ENSI besteht diesbezüglich eine Anzeigepflicht.

Im Januar dieses Jahres war entdeckt worden, dass der betreffende Mitarbeiter bei den Protokollen von drei Neutronen-Dosisleistungsmessgeräten inkorrekte Einträge vorgenommen hatte. Im Rahmen der Folgeuntersuchungen wurden die Prüfprotokolle aller 349 Messgeräte, welche durch denselben Mitarbeiter betreut wurden, nachgeprüft. Dabei wurde festgestellt, dass der erwähnte Mitarbeiter mit grosser Wahrscheinlichkeit die Protokolle von insgesamt 168 mobilen Strahlenmessgeräten gefälscht hat. Bei 72 weiteren Messgeräten wurden Hinweise für zumindest teilweise gefälschte Prüfprotokolle gefunden. Die mutmasslichen Fälschungen liessen sich in den meisten Fällen auf die Jahre 2017 und 2018 zurückführen.

Die Abklärungen des KKL, ob weitere Prüfprotokolle gefälscht wurden, wurden von einer unabhängigen Inspektionsstelle begleitet und bewertet.

In einem zweiten Schritt hat das KKL die Prüfprotokolle von 3’252 Messgeräten des operationellen Strahlenschutzes, die durch andere Mitarbeiter des KKL betreut werden, stichprobenartig untersucht. Dabei wurden keine Hinweise auf gefälschte Funktionsprüfungen gefunden. Eine Fälschung von weiteren Prüfprotokollen durch andere Mitarbeiter kann somit praktisch ausgeschlossen werden.

Strahlenmessgeräte für den Einsatz tüchtig

Umgehend nach der Feststellung der ersten Fälschungen von Prüfprotokollen im KKL vom Januar 2019 veranlasste das Werk eine technische Überprüfung sämtlicher 349 Messgeräte, die durch den besagten Mitarbeiter betreut wurden. Acht Messgeräte bestanden diese Überprüfung nicht, da die Messwerte ausserhalb des Toleranzbereiches lagen. Sie zeigten zu hohe Werte an, weshalb die falschen Messergebnisse keinen negativen Einfluss auf die Sicherheit hatten.

Auch die weiteren 3’252 Messgeräte, die nicht durch den betreffenden Mitarbeiter betreut wurden, wurden stichprobenartig einer technischen Überprüfung unterzogen. Die Überprüfung ergab bis auf wenige, nicht in Zusammenhang mit den Fälschungen stehende Abweichungen, Messwerte innerhalb des Toleranzbereichs.

KKL ergreift weitere Massnahmen

Damit sich ein solches Ereignis nicht wiederholt, hat das KKL folgende Massnahmen eingeleitet:

  • Stärkung der Aufsichtsfunktion der Vorgesetzten durch Anpassung der Aufgabenprofile;
  • Ausarbeitung und Implementierung von technischen Massnahmen zur effizienteren Verwendung des Betriebsführungssystems bei Terminkontrollen von Funktionsprüfungen sowie Tätigkeitsnachweisen;
  • Schulung und Information der Mitarbeitenden über das Vorkommnis;
  • Einführung des Jobrotationsprinzips bei Tätigkeiten, welche routinemässig wenig bis keine Abhängigkeiten zu anderen Organisationseinheiten beinhalten und per Unterschrift dokumentiert werden.

Das ENSI wird die Umsetzung der Massnahmen zur Verbesserung der Qualitätssicherungs-Prozesse im KKL im Rahmen seiner intensivierten Aufsicht über das Kernkraftwerk verfolgen.

Die Bundesanwaltschaft beschäftigt sich nun mit der vom ENSI eingereichten Strafanzeige zu diesem Vorkommnis.