KKW Beznau 1: Reaktorschnellabschaltung vom 6. August 2019

Betroffenes Werk / Titel

KKW Beznau 1: Reaktorschnellabschaltung

Datum / Zeit

6. August 2019 / 01:33 Uhr

Sachverhalt

Am 6. August 2019 löste eine Störung im Unterwerk Beznau, das nicht zum KKW Beznau (KKB) gehört, in beiden Blöcken des KKB eine Leistungsreduktion aus. Dabei sollte die Leistung je einer aus Turbine und Generator bestehenden Turbogruppe vermindert werden. Die zweite Turbogruppe sollte in beiden Blöcken unverändert mit Volllast betrieben werden. Im Block 2 verlief die Leistungsreduktion normal, sodass keine weiteren Schutzaktionen notwendig waren. Im Block 1 verlief die Leistungsreduktion nicht wie erwartet. Der zeitliche Verlauf des gemessenen Dampfdrucks nach dem Zwischenüberhitzer der Turbogruppe entsprach nicht dem Sollverlauf. Auslegungsgemäss wurde deshalb die Turbogruppe abgeschaltet. Dies hatte indirekt, aber ebenfalls auslegungsgemäss, eine Reaktorschnellabschaltung zur Folge, die normal verlief.

Einstufung (nach Richtlinie ENSI-B03)

INES: unterhalb der Skala

Massnahmen des Betreibers

Das KKB klärt ab, wieso der Verlauf des gemessenen Dampfdrucks nicht dem Sollverlauf entsprach, und prüft, ob Anpassungen der Logik zur Abschaltung der Turbine erforderlich sind.

Massnahmen des ENSI

Das ENSI betrachtet die vom KKB eingeleiteten Abklärungen als angemessen.

Beurteilung durch das ENSI

Das Vorkommnis hatte eine geringe Bedeutung für die nukleare Sicherheit.

Kriterien für die Aufschaltung auf der ENSI-Website

Auslösen von Sicherheitssystemen

Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem Kernschaden führt

Das ENSI informiert die Öffentlichkeit in seinem jährlichen Aufsichtsbericht über sämtliche meldepflichtigen Vorkommnisse im Bereich der nuklearen Sicherheit. Über Vorkommnisse, die eines der folgenden Kriterien erfüllen, informiert das ENSI auf der Website laufend:

  • INES-Stufe 1 oder höher,
  • Auslösung von Sicherheitssystemen,
  • Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem Kernschaden führt,
  • Inkorporation radioaktiver Stoffe mit einer Folgedosis von mehr als 1 mSv.