KKW Leibstadt: Reaktorschnellabschaltung vom 28. Dezember 2019 nach automatischem Turbinenschluss

Betroffenes Werk / Titel

KKW Leibstadt: Reaktorschnellabschaltung nach automatischem Turbinenschluss

Datum / Zeit

28. Dezember 2019 / 7:48 Uhr

Sachverhalt

Am 28. Dezember 2019 löste im KKW Leibstadt (KKL) ein Fehlsignal im Regelölsystem der Turbinengruppe eine automatische Turbinenschnellabschaltung aus. Im Normalbetrieb steuert das Regelölsystem die Turbineneinlassventile und dient dem Schutz der Turbine gegen Überdrehzahl (Überwachungsfunktion).

Mit der Turbinenschnellabschaltung wurde auslegungsgemäss die Reaktorleistung automatisch reduziert. Im Anschluss führte ein verzögert reagierendes Regelventil des Speisewassersystems zu einer zu geringen Speisewassermenge. In der Folge sank der Füllstand im Reaktordruckbehälter ab und der Reaktor wurde automatisch abgeschaltet.

Das KKL hat das Systemverhalten analysiert und die defekten Komponenten ersetzt bzw. angepasst. Die Systeme wurden anschliessend überprüft. Damit konnte aufgezeigt werden, dass sie wieder korrekt funktionierten. Die Anlage wurde am 31. Dezember 2019 wieder in Betrieb genommen.

Einstufung (nach Richtlinie ENSI-B03)

INES: 0

Massnahmen des Betreibers

Neben den Sofortmassnahmen leitete das KKL vertiefte Analysen zum Fehlverhalten der Ventilfunktionsüberwachung und der Stützdampfdruckregelung des Speisewasserbehälters ein.

Massnahmen des ENSI

Das ENSI beurteilte die vom KKL getroffenen Massnahmen grundsätzlich als geeignet, verlangte aber eine Ergänzung der Analysen zur Ventilfunktionsüberwachung unter Einbezug des Herstellers und die Überprüfung des Speisewassersystems und des betroffenen Regelventils.

Beurteilung durch das ENSI

Das Vorkommnis hatte eine sicherheitstechnische Bedeutung. Die Sicherheitssysteme funktionierten jedoch auslegungsgemäss und die Schutzziele wurden eingehalten.

Kriterien für die Aufschaltung auf der ENSI-Website

  • Auslösen von Sicherheitssystemen,
  • Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem Kernschaden führt

Das ENSI informiert die Öffentlichkeit in seinem jährlichen Aufsichtsbericht über sämtliche meldepflichtige Vorkommnisse im Bereich der nuklearen Sicherheit. Über Vorkommnisse, die eines der folgenden Kriterien erfüllen, informiert das ENSI auf der Website laufend:

  • INES-Stufe 1 oder höher,
  • Auslösung von Sicherheitssystemen,
  • Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem Kernschaden führt,
  • Inkorporation radioaktiver Stoffe mit einer Folgedosis von mehr als 1 mSv.