Strahlenschutzbericht: Know-how dank internationaler Zusammenarbeit

In den Schweizer Kernanlagen gab es 2019 keine Vorkommnisse, die Personal oder Bevölkerung einer unzulässigen Strahlungsexposition aussetzten. Das zeigt der neue Strahlenschutzbericht des ENSI. Für die Aufsichtsgrundlagen im Bereich Strahlenschutz und Notfallschutz bei Kernkraftwerksunfällen zieht das ENSI Erkenntnisse aus der internationalen Erfahrung heran.

Zu den Tätigkeiten des ENSI gehört unter anderem der Notfallschutz. Der vorgelegte Strahlenschutzbericht 2019 geht mit einem Leitartikel auf diesen Bereich ein. Unter anderem zeigt der Artikel die damit einhergehende internationale Zusammenarbeit auf. Hier hat sich die Schweiz aktiv an der Entwicklung einer grenzüberschreitenden Kooperation in der Notfallvorsorge und ‑bekämpfung beteiligt.

Aus Unfällen gelernt

Bestandteil der internationalen Zusammenarbeit ist das gemeinsame Finden von Erkenntnissen zur Verbesserung der nuklearen Sicherheit und des Schutzes der Bevölkerung. Wesentlich dazu beigetragen haben die Unfälle in Harrisburg (USA, 1979), Tschernobyl (UdSSR, 1986) und Fukushima (Japan, 2011). Allen Reaktorunfällen folgte eine wiederholte, detaillierte Aufarbeitung. Das führte zu etlichen Verbesserungen der nuklearen Sicherheit in den drei Bereichen Mensch, Technik und Organisation.

«Harrisburg» hat Fortschritte im Verständnis von Abläufen bei schweren Unfällen erbracht. Dadurch wurde die Sicherheitstechnik verbessert und die Betriebs- und Sicherheitskultur gefördert. Nach «Tschernobyl» entstand ein gemeinsames Verständnis für Sicherheitsanforderungen: Die internationale Atomenergie-Organisation IAEA verabschiedete ein Übereinkommen über die nukleare Sicherheit. Spezifisch für den Notfallschutz wurden zuvor zwei weitere Abkommen über die frühzeitige Benachrichtigung sowie die Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen ratifiziert. «Fukushima» führte zu weiterführenden Erkenntnissen in der Anlagentechnik für die Vermeidung von Störfällen, bei der Unfallbekämpfung auf dem Areal, aber auch beim externen Notfallschutz.

Alle Grenzwerte der Strahlenschutzgesetzgebung eingehalten

Der Strahlenschutzbericht beschreibt die Ergebnisse der Aufsichtstätigkeiten des ENSI in Bezug auf Strahlen- und Notfallschutz in und um die Kernanlagen: Im Teil A geht es um den Schutz des Personals von Kernanlagen, im Teil B um den Schutz der Bevölkerung und Umwelt, insbesondere anhand der Kontrolle der Abgaben radioaktiver Stoffe mit Abluft und Abwasser aus den Kernanlagen. Im Berichtsjahr wurden alle Grenzwerte der Strahlenschutzgesetzgebung eingehalten. In den Kernanlagen gab es keine Vorkommnisse, die zu einer unzulässigen Strahlenexposition von Personal oder Bevölkerung führten. Das ENSI kommt zum Schluss, dass in den schweizerischen Kernanlagen ein adäquater Strahlenschutz besteht und das Optimierungsprinzip weiterhin konsequent angewendet wird.

Die Überprüfung der Notfallbereitschaft – auch für die ENSI-eigene Notfallorganisation – erfolgt anhand von Übungen in den Kernanlagen, die vom ENSI inspiziert werden. 2019 fand eine Gesamtnotfallübung unter der Leitung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz mit einem Unfallszenario im Kernkraftwerk Beznau statt. Die spezifischen Erkenntnisse und das Verbesserungspotenzial für alle an der Gesamtnotfallübung 2019 beteiligten Notfallpartner wurden in den Übungsberichten festgehalten, sodass sie in dem Verbesserungszyklus koordiniert angegangen werden können.