KKW Gösgen darf nach Revision den Betrieb wieder aufnehmen

Bild: KKG

Das ENSI hat dem Kernkraftwerk Gösgen (KKG) am 23. Juni 2020 die Freigabe für das Wiederanfahren nach der Jahresrevision 2020 erteilt. Die Kontrollen und Inspektionen haben gezeigt, dass die Revisionsarbeiten korrekt ausgeführt wurden.

Nach Abschluss der Jahreshauptrevision im KKG führte das ENSI die Schlussinspektion durch. Das ENSI genehmigte das Wiederanfahren auf der Grundlage der Ergebnisse aus den Kontrollen und Inspektionen während der Revision sowie der technischen Berichte. Die Freigabe wurde am 23. Juni 2020 erteilt.

Das KKG war am 6. Juni 2020 zur Jahreshauptrevision heruntergefahren worden. Aufgrund der Coronavirus-Situation hatte das KKG die Revisionsplanung angepasst. Die Planung war vom ENSI vorgängig geprüft und gutgeheissen worden. Auch in der Pandemiezeit müssen die Schweizer Kernkraftwerke die regulatorischen Anforderungen an die Sicherheit erfüllen.

Alle gesetzlich erforderlichen Prüf- und Instandhaltungsarbeiten wurden im KKG nach Vorschrift ausgeführt. Davon hat sich das ENSI während der Revision überzeugt. Zudem hatte das ENSI Experten des Schweizerischen Vereins für technische Inspektionen (SVTI) beauftragt, unter anderem die Arbeiten an den druckführenden Leitungen und Behältern zu überprüfen.