Öffentliche Anhörung zur Neuausgabe der Richtlinie ENSI-B03

Das ENSI hat die Richtlinie ENSI-B03 zu den Meldepflichten der Kernanlagen aktualisiert. Die Anhörung zum Entwurf ist öffentlich und dauert bis zum 15. Dezember 2020.

Von Vorkommnissen bis zu Instandhaltungsarbeiten oder Notfallübungen: Die Richtlinie ENSI-B03 regelt die Meldungen an das ENSI, zu denen Kernanlagen verpflichtet sind. Nun wurde die Richtlinie «Meldungen der Kernanlagen» aktualisiert. Die Aktualisierung war vor allem nötig, weil Querverweise auf die Strahlenschutzgesetzgebung nicht mehr gültig sind. Zudem sind beim Wortlaut einzelner Meldekriterien aufgrund von Praxiserfahrungen Änderungen oder Präzisierungen erfolgt. Im Wesentlichen deckt sich der Inhalt der Neuausgabe jedoch mit der bisherigen Fassung.

Die öffentliche Anhörung zum Entwurf der Neuausgabe der Richtlinie ENSI-B03 dauert bis zum 15. Dezember 2020.