Deutsch-Schweizerische Kommission: Aufsicht unter COVID-19 als Hauptthema

Die 38. Hauptsitzung der Deutsch-Schweizerischen Kommission für die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (DSK) vom 29. und 30. Oktober 2020 fand dieses Jahr pandemiebedingt virtuell statt. Die Situation und der Umgang mit COVID-19 waren die Hauptthemen des diesjährigen Treffens.

«Bisher gibt es keine pandemiebedingten Betriebseinschränkungen für die Schweizer Kernkraftwerke. Alle Betreiber haben frühzeitig Pandemiepläne gemäss Bestimmungen des Bundesrates entwickelt und umgesetzt, um eine Ansteckung von und zwischen den Mitarbeitenden zu verhindern», sagt ENSI-Direktor Marc Kenzelmann anlässlich der diesjährigen Hauptsitzung der DSK. Er leitete die schweizerische Delegation an diesem virtuellen Treffen.

Deutsch-Schweizerische Kommission für die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen DSK

Die DSK wurde im Jahre 1982 mit einer Vereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland geschaffen. Vertreterinnen und Vertreter der schweizerischen und deutschen Bundesstellen, der Länder Bayern und Baden-Württemberg und des Kantons Aargau sind Mitglieder der Kommission. In vier Arbeitsgruppen der DSK vertiefen Fachleute beider Länder den Informationsaustausch. Ein Schwerpunktthema der DSK-Sitzungen ist jeweils die gegenseitige Information über die betriebliche Sicherheit der Kernkraftwerke in den beiden Ländern.

Mindestbestand von Personal muss zwingend eingehalten werden

«Sollte ein Kernkraftwerk die gesetzlichen Vorgaben an die Personalsituation aufgrund von COVID-19 nicht mehr erfüllen können, muss der Betreiber den Reaktor abschalten und darf den Leistungsbetrieb erst wieder aufnehmen, wenn der Mindestbestand sichergestellt ist», fügt der Direktor des ENSI hinzu.

«Die zuständigen Behörden, die Sachverständigenorganisationen und die Betreiber der deutschen Kernkraftwerke haben die erforderlichen Hygiene- und Infektionsschutzmassnahmen ergriffen. Diese haben sich bislang als wirksam erwiesen», sagte dazu Thomas Elsner, deutscher Delegationsleiter und Leiter der Unterabteilung S I des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU).

Stand beim Auswahlverfahren für Tiefenlager

Neben der Situation mit COVID-19 informierten sich die schweizerischen und deutschen Teilnehmerinnen und Teilnehmer über aktuelle Entwicklungen aus der Aufsichtstätigkeit, über Änderungen bei Rechtsvorschriften und im Regelwerk, über den Stand kerntechnischer Einrichtungen und über Vorkommnisse.

Zum Stand des Auswahlverfahrens für Tiefenlager erklärte ein Vertreter des Bundesamtes für Energie (BFE), wie die Arbeiten der Etappe 3 des Sachplans geologische Tiefenlager seit der letzten DSK-Sitzung weitergeführt wurden. Mittlerweile wurden mit einer Ausnahme alle Gesuche der Nagra für Tiefbohrungen bewilligt. Drei Bohrungen sind bereits abgeschlossen, zwei im Gang und drei weitere in Vorbereitung. Die ersten Ergebnisse der Bohrungen sind vielversprechend und sollten eine plausible und nachvollziehbare Standortwahl durch die Nagra ermöglichen.

Hinsichtlich des Standortauswahlverfahrens in Deutschland wurde dargestellt, dass die rechtlichen Grundlagen weiter vervollständigt wurden. Das federführend vom Bundeswirtschaftsministerium erarbeitete Geologiedatengesetz ist in Kraft. Es regelt unter anderem den Zugang von Dritten auf die geologischen Daten, die im Standortauswahlverfahren verwendet werden.

Angesprochen wurde zudem auch die verschiedenen deutschen politischen Initiativen, welche die Schweizer Kernkraftwerke und ihre Sicherheit thematisieren. Darunter fällt die Forderung von deutschen Bürgergruppierungen, die ein Verbot der Lieferung von deutschen Brennelementen in Schweizer Kernkraftwerke enthält. Zudem hat die Schweizer Delegation auch die deutsche Vorgehensweise bei der Auswahl eines Standortes für die Lagerung von radioaktivem Abfall in Deutschland in möglichen grenznahen Gebieten angesprochen.

BFE und NAZ waren Teil der schweizerischen Delegation

An der Sitzung waren von deutscher Seite das BMU, das Bundesamt für Strahlenschutz (BFS), das Umweltministerium Baden-Württemberg, das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, das Regierungspräsidium Freiburg sowie das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) vertreten. Die Schweizer Delegation wurde vom ENSI geleitet. Teil davon waren das BFE, das Bundesamt für Gesundheit (BAG), die Nationale Alarmzentrale (NAZ) und der Kanton Aargau.

Die nächste DSK-Hauptsitzung findet 2021 in Deutschland statt.