Neuausgabe der Richtlinie ENSI-G03

Das ENSI hat die Richtlinie ENSI-G03 zu geologischen Tiefenlagern grundlegend überarbeitet. In der Neuausgabe werden die neusten internationalen Empfehlungen und der aktuelle Realisierungsplan der Entsorgungspflichtigen für ein geologisches Tiefenlager berücksichtigt. 

Die Richtlinie ENSI-G03 gilt für die radiologische Sicherheit geologischer Tiefenlager und der dazugehörigen Oberflächen- und Nebenzugangsanlagen. Die Neuausgabe ersetzt die Ausgabe aus dem Jahr 2009. Sie stützt sich auf Art. 70 Abs. 1 Bst. a des Kernenergiegesetzes vom 21. März 2003 (KEG, SR 732.1) und auf Art. 11 Abs. 3 der Kernenergieverordnung vom 10. Dezember 2004 (KEV; SR 732.11).

Mit der geologischen Tiefenlagerung sind radioaktive Abfälle so zu entsorgen, dass der Schutz von Mensch und Umwelt vor ionisierender Strahlung dauerhaft gewährleistet ist. Dieses Schutzziel und die dazugehörigen Schutzkriterien sind in der Richtlinie «Geologische Tiefenlager» (ENSI-G03) definiert. Ausserdem finden sich darin die Anforderungen an die Auslegung, den Bau, den Betrieb und die Langzeitsicherheit eines geologischen Tiefenlagers. Auch die Anforderungen an den Nachweis der Sicherheit für die Betriebs- und Nachverschlussphase sind in der Richtlinie geregelt. Damit ergänzt und konkretisiert das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI die übergeordnete Gesetzgebung.

In der Neuausgabe der Richtlinie berücksichtigt das ENSI die Entwicklung von Wissenschaft und Technik sowie den Stand des Plans, den die Entsorgungspflichtigen für die Realisierung geologischer Tiefenlager alle fünf Jahre anpassen und im Entsorgungsprogramm dokumentieren müssen. Auch die Empfehlungen der WENRA (Western European Nuclear Regulators Association) und der IAEA (International Atomic Energy Agency) sind in die Aktualisierung eingeflossen.